Abmahnung wegen Nutzung der Marke myTaxi

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Intelligent Apps GmbH wegen der Nutzung der Bezeichnung „myTaxi“ vor. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei ARQIS aus München ausgesprochen. Im Rahmen des Forderungsschreibens wird sodann die Unterlassung, Auskunft sowie die Erstattung angefallener Rechtsanwaltskosten verlangt.

Im Folgenden erklären wir Ihnen den Inhalt der Abmahnung und erläutern, wie am besten hiermit umgegangen werden sollte.

Wer mahnt ab?

Abmahnung myTaxi

Die abmahnende Intelligent Apps GmbH ist Inhaberin mehrerer europäischer und deutscher Marken. Hierzu gehören bspw. auch die Marken „myTaxi“ und „X myTaxi“. Die Marken genießen Schutz für diverse Waren und Dienstleistungen. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei ARQIS ausgesprochen, welche Ihren Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht hat.

Was wird abgemahnt?

Die Abmahnung erfolgte hier aufgrund der Nutzung des Zeichens „myTaxi“. Unser Mandant hatte sein Taxiunternehmen im Internet beworben und dort die Bezeichnung myTaxi genutzt.

Die Kanzlei ARQIS sieht hierin einen Markenverstoß gegen die Rechte der Intelligent Apps GmbH. So würde die Aufführung der Bezeichnung myTaxi die von der Intelligent Apps eingetragenen Marken unzulässig beeinträchtigen.

Insofern wird u.a. die Löschung der Bezeichnung „myTaxi“ im Impressum sowie die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Unser Mandant habe es demnach künftig zu unterlassen, das Zeichen „myTaxi“ u.a. für Onlinewerbung, Taxidienste, Transportwesen etc. zu verwenden.

Zudem wird Auskunft über die Dauer der Nutzung gefordert. Hinzu kommt die Geltendmachung entsprechender Anwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 200.000 EUR, d.h. insgesamt 3.456,59 EUR.

Was soll ich bei einer Abmahnung wegen Nutzung von myTaxi tun?

Sofern Sie eine Abmahnung von der Intelligent Apps GmbH aufgrund der Nutzung der Bezeichnung „myTaxi“ im Internet erhalten haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Anschreiben durch die Kanzlei ARQIS berechtigt erfolgte.

Zögern Sie die Sache nicht unnötig hinaus. Die in den Abmahnungen angegebenen Fristen sind im Regelfall kurz. Die Forderungen werden von den Rechtsanwälten bei ausbleibender Reaktion im Regelfall auch gerichtlich geltend gemacht. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden und kann durch eine außergerichtliche Klärung abgewendet werden.

Auch sollte weder die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben, noch sollten die geforderten Beträge voreilig gezahlt werden. Mit der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichten sie sich teilweise sehr viel weitergehender als Sie es müssten. Damit Sie Sich nicht dem Risiko der Zahlung einer Vertragsstrafe aussetzen, sollte die Unterlassungserklärung vorab geprüft und ggf. modifiziert werden.

Es ist also Folgendes zu tun:

  • Nehmen Sie die Abmahnung wegen Nutzung der Bezeichnung myTaxi ernst
  • Lassen Sie die kurzen Fristen der Kanzlei ARQIS nicht ohne Reaktion verstreichen
  • Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab
  • Zahlen Sie die geforderten Beträge nicht voreilig
  • Nehmen sie anwaltlich kompetente Hilfe in Anspruch

So helfen wir Ihnen

Unsere Kanzlei hat bereits etliche markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Primäres Ziel sollte sein, ein teures gerichtliches Verfahren abzuwenden. Dass unsere Mandanten mit den von uns erzielten Ergebnissen zufrieden sind, spiegelt sich insbesondere auch in unseren Google- und Anwalt.de Bewertungen wider.

Wenn Sie uns mit der Bearbeitung der Abmahnung wegen der Nutzung von „myTaxi“ bauftragen, übernehmen wir die Verhandlungen mit der Gegenseite im Regelfall vollständig. Sie müssen sich in dieser Zeit keine weiteren Gedanken machen und können sich dem Tagesgeschäft widmen. Sie werden natürlich jederzeit über den Stand der Bearbeitung informiert.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Abmahnung wegen myTaxi

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Markenrecht. Im Rahmen unserer markenrechtlichen Tätigkeit haben wir auch unzählige Abmahnungen bearbeitet.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung der Intelligent Apps GmbH wegen der Marke myTaxi gern unverbindlich und formlos per E-Mail zu. wir werden uns dann umgehend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen melden. Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung.

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