Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte für die Euro-Cities GmbH (Stadtplandienst.de)

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner für die Euro-Cities GmbH vor. Vorgeworfen wird die unberechtigten Nutzung von Kartenmaterial der Website Stadtplandienst.de.

Nachfolgend erläutern wir den Inhalt der uns vorliegenden Abmahnung und klären auf, was bei dem Erhalt einer ähnlichen Abmahnung zu tun ist.

Abmahnung Stadtplan.de

Der Vorwurf

In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten von den Rechtsanwälten Meissner & Meissner vorgeworfen, den Ausschnitt eines Stadtplans von der Internetseite Stadtplandienst (www.stadtplandienst.de) unberechtigt verwendet zu haben. Dadurch würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, die den Betreiber der Internetseite Stadtplandienst (welcher gleichzeitig Geschäftsführer der Euro-Cities GmbH ist) in seinen Urheberrechten verletzt.

Aufgrund der Nutzung des Ausschnittes durch unseren Mandanten sei in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des Urhebers eingegriffen.

Da unsere Mandantschaft keinerlei Nutzungsrechte an dem Kartenmaterial erworben habe, sei diese laut den Anwälten Meissner & Meissner nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Die Abmahnung dient dazu, diese Positionen geltend zu machen. 

Die Forderung

Die Rechtsanwälte Meissner & Meissner verlangen im vorliegenden Fall die Unterlassung der Nutzung des Kartenmaterials von der Seite Stadtplandienst.de. Die Website wird von der Euro-Cities GmbH betrieben. Im Falle eines Verstoßes, würde eine hohe Vertragsstrafe fällig werden.

Zudem machen die Anwälte Meissner & Meissner in der Abmahnung Schadensersatz für die Nutzung des Kartenausschnittes geltend.  Die Höhe des Schadensersatzes wurde dabei nach den unter www.stadtplandienst.de abrufbaren Nutzungsbedingungen berechnet. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 50% wegen fehlender Quellenangabe. Insgesamt wird demnach eine Schadensersatzforderung in Höhe von 2.092,50 € geltend gemacht. Darin enthalten ist die unberechtigte Nutzung des Kartenausschnitts sowie die fehlende Quellenangabe. In der Abmahnung werden zudem auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 973,66 € sowie Dokumentationskosten in Höhe von 95,00 € gefordert. Die Gesamtforderung beläuft sich daher auf insgesamt 3.161,16 €.

Unsere Einschätzung

Die Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner sind uns seit Jahren bestens bekannt. Im Regelfall sind die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen gegenüber der Euro-Cities GmbH durch die Nutzung von Kartenausschnitten der Seite Stadtplandienst.de unstreitig. 

Umso wichtiger ist es daher, die erhaltene Abmahnung ernst zu nehmen. Ob die Forderungen berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall genau überprüft werden. Beispielsweise ist die pauschale Zugrundelegung der Nutzungsbedingungen nicht ohne Weiteres zulässig. Ob die einfachen Stadtplanausschnitte derart hohe Schadensersatzbeträge rechtfertigen, ist im Regelfall ebenfalls rechtlich angreifbar.

Auch die der Abmahnung der Rechtsanwälte Meissner & Meissner beigefügte Unterlassungserklärung provoziert gegebenenfalls eine sofort fällige Vertragsstrafe an die Euro-Cities GmbH (Stadtplandienst.de). Wird jedoch gar nicht reagiert, droht ein teures Gerichtsverfahren.

Was tun?

Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Meissner & Meissner im Namen der Euro-Cities GmbH (Stadtplandienst.de) erhalten haben, sollten Sie nicht davor zurückschrecken, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. 

Weder ist es ratsam, vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, noch sollte „der Kopf in den Sand gesteckt“ werden. Beides kommt im Zweifelsfall teuer zu stehen. 

Ein rechtlicher Beistand kann die Abmahnung und Unterlassungserklärung genau prüfen und die Bearbeitung der Angelegenheit vollständig übernehmen. Insbesondere lassen sich die geforderten Beträge durch geschicktes Verhandeln zumeist merklich reduziert. Vertrauen Sie daher auf unsere Erfahrung mit den Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag Euro-Cities GmbH (Stadtplandienst.de). 

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Unsere Bewertungen sprechen für sich.

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Meissner & Meissner für die Euro-Cities GmbH (Stadtplandienst.de) für die unberechtigte Nutzung von Stadtplanausschnitten erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen. Wir nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung vor und teilen Ihnen mit, wie Sie am besten reagieren sollten.

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