Abmahnung Foto: Rechtsanwälte Meyerhuber für obloco GmbH

Kopieren von Fotos und/oder Texten zur Artikelbeschreibung eines Onlineshops kann abgemahnt werden. So unterfallen Fotos nahezu immer urheberrechtlichem Schutz. Nicht jeder Werbetext ist aber ein schutzfähiges Werk iSd. Urheberrechts. Allerdings kann das Kopieren und Verwenden auch wettbewerbswidriges Verhalten darstellen. Denn es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinenergebnisse negativ beeinflusst werden, weil der kopierte Text nun nicht mehr einzigartig im Netz ist. Auch kann der falsche Eindruck entstehen, es handele sich um ein Angebot des („kopierten“) Unternehmens bzw. das Unternehmen habe dem Nutzer erlaubt, diese Texte und Fotos zu nutzen.

Der konkrete Vorwurf

Die Firma obloco GmbH ließ von den Rechtsanwälten Meyerhuber aus Ansbach einen Online-Shop abmahnen, weil er Fotografien und Texte zum Vertrieb von Spielzeug verwendete. Die alleinigen Nutzungsrechte lagen jedoch bei der Firma obloco GmbH. Meyerhuber Rechtsanwälte warfen dem Abgemahnten vor, er habe die Rechte der Firma obloco GmbH verletzt. Die Texte wiesen „entsprechende Schöpfungshöhe“ auf und genössen daher urheberrechtlichen Schutz. Eine direkte Übernahme sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Außerdem liege eine schutzfähige Datenbank vor. Die von Meyerhuber für obloco GmbH geltend gemachten Anwaltsgebühren für die Abmahnung betrugen 1.044,40 EUR.

Rechtliche Einschätzung

Über die Schutzfähigkeit von Werbetexten lässt sich trefflich streiten. Häufig handelt es sich um bloße Anpreisungen oder Produktbeschreibungen. Gerade Produktbeschreibungen werden häufig kaum anders möglich sein. Eine bloße Auflistung technischer Daten kann kaum zu einer schöpferischen Gestaltungshöhe führen. Vor Gericht wird es letztlich immer eine Einzelfallentscheidung geben. Es kann hier jedoch auch der Vorwurf der Irreführung behauptet werden, da die gleichen Fotos und Texte für die gleichen Prodkte von einem Konkurrenten verwendet werden, um dessen eigenen Produkte zu veräußern. Doch kommt das Publikum auf die Idee, anhand der technischen Daten das Produkt einem bestimmten Verkäufer zuzuordnen?

Was ist zu tun?

Eine Abmahnung ist nahezu immer ernst zu nehmen. Gerade in wettbewerbs- und urheberrechtlichen Angelegenheiten sind die Streitwerte oft sehr hoch. Meist werden pro Foto bereit einige tausend Euro Streitwert angenommen. So kommen schnell 5- oder 6-stellige Werte zusammen. Außerdem kann Auskunft über die Umsätze während der Nutzung gefordert werden. Möcjhte man dem Mitbewerber solche Daten geben? Schließlich darf anhand der Auskünfte Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten gefordert werden. Alles in allem ein teurer Spaß, der schnell mit Kosten im 4- bis 5-stelligen Euro-Bereich landet. All das, weil man einige Euro für ordentliche eigene Fotos und Texte sparen wollte.

Vermeiden Sie die Übernahme von fremden Texten oder Fotografien. Was im Internet zu finden ist, ist nicht frei von Rechten Dritter! Wenden Sie sich im Falle einer Abmahnung vertrauensvoll an einen Fachanwalt. Die Schadenssumme ist immer Verhandlungssache. Ohne schlagkräftige Argumente und erfahrene Verhandlungstaktik wird die Gegenseite Sie über den Tisch ziehen.

Wir hauen Sie da ´raus!

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  • nicht wegwerfen!
  • nicht gleich unterschreiben!
  • kein Kontakt zum Abmahner!
  • Fachanwalt fragen!

Senden Sie uns Ihre Abmahnung bitte komplett zu. Wir melden uns dann und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können und was dies kosten wird. Gegebenenfalls arbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Unterlassungserklärung aus. Falls erforderlich, handeln wir mit der Gegenseite auch einen für Sie möglichst günstigen Vergleich aus. Gelegentlich kann die Abmahnung sogar ganz zurückgewiesen werden. Wir prüfen all diese Punkte für Sie.

Rufen Sie gleich an: Tel. 040/41167625 oder Fax 040/41167626. Sie können uns auch gerne eine E-Mail mit der gescannten Abmahnung schicken: info (at) ipcl-rieck.de

Wir melden uns!

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