Abmahnung: PartyLite GmbH durch Büsing, Müffelmann & Theye

Wie aus unseren News ersichtlich, sind die Rechtsanwälte von BMT – Büsing, Müffelmann & Theye – schon seit längerem im Auftrag der Firma PartyLite GmbH tätig. Der Grund eines neuen, uns vorliegenden Abmahnschreibens ist erneut das angeblich unerlaubte Anbieten von Produkten der PartyLite GmbH über eine Onlineverkaufsplattform. Von der Plattform habe man auch die Daten hinter dem Benutzernamen, über den verschiedene Duftkerzen angeboten worden seien, erhalten. Bei den Abgemahnten handelt es sich um BeraterInnen, die durch das Anbieten der Produkte auf Onlineverkaufsplattformen gegen den zwischen ihnen und PartyLite bestehenden „BeraterInnevertrag“ verstoßen haben sollen. Dieser soll den Verkauf über das Internet verbieten. Zudem habe der Abgemahnte mesit auch die Fotografien der PartyLite benutzt ohne die dafür nötige Berechtigung zu besitzen. Dieser verstoße insbesondere auch gegen die Nutzungsbedingungen von Onlineverkaufsplattformen.

Wegen dieser Verstöße stellen BMT Rechtsanwälte in Aussicht, dass für ihre Mandantin Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.355,80 € bestehen würden. Allerdings sei man bereit sich vergleichsweise auf einen geringeren Betrag von 786,00 €, bestehend aus 200,00 € Schadensersatz und 586,00 € Rechtsanwaltskosten, zu einigen. Der Abgemahnte wird weiter auch zur Unterzeichnung einer dem Schreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese enthält u.a. die Verpflichtung zur Zahlung obigen Ausgleichsbetrages. Weiter ist aber auch eine Vertragsstrafe von 5.500,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzt. Die Festsetzung einer solchen festen Vertragsstrafe ist mittlerweile unüblich.

Keine Panik!

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie müssen die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Oft ist es möglich, für Sie günstigere Formulierungen zu finden. Notieren Sie sich die Ihnen gesetzten Fristen und suchen Sie sich fachkundigen Rat. Lassen Sie die Behauptungen und Forderungen der Gegenseite prüfen und unterschreiben Sie nicht vorschnell Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Wir beraten Sie – auch kurzfristig und bundesweit!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

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