Abmahnung Wettbewerbsrecht: Avanto GmbH durch Diesel Schmitt Ammer

Die Avanto GmbH mahnt durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer angebliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab. Die Avanto GmbH verkauft unter anderem Handyzubehör im Internet.

Unser Mandant sei in derselben Branche tätig, so die Behauptung, um ein Wettbewerbsverhältnis herzustellen. Ein Wettbewerbsverhältnis ist erforderlich, wenn man wettbewerbsrechtlich abmahnen möchte. Nur Wettbewerber dürfen einander im Wettbewerbsrecht abmahnen (Ausnahme: Verbraucherschutzorganisationen u. Ä.).

Viele Vorwürfe

Nach Ansicht der Avanto GmbH, habe sich unser Mandant in verschiedenen Punkten wettbewerbswidrig verhalten. Zum einen sei die Artikelbeschreibung irreführend.

Zum anderen sei das Impressum mangels E-Mailadresse unvollständig.

Des Weiteren werde der Verbraucher in verschiedenen Punkten fehlerhaft über sein gesetzliches Widerrufsrecht informiert. Der Avanto GmbH zufolge sei dem Verbraucher beispielsweise ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, das er für den Widerruf benutzen kann aber nicht muss.

Hintergrund: Seit dem 13.Juni 2014 gilt ein neues Verbraucherrecht. Es gibt immer noch viele Online-Händler, die nicht alle Änderungen realisiert und vorgenommen haben. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier in einer pdf-Datei zum Download für Sie zusammengefasst.

Einige Forderungen

Die Avanto GmbH fordert vom Mandanten neben Unterlassung  auch  Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Diese sollen sich bei einem Gegenstandswert von 20.000 EUR auf rund 985 EUR belaufen. Da auch ein Testkauf seitens der Avanto GmbH vorgenommen worden sei, werden auch die Kosten für den Kauf verlangt. Dafür erhalte der Mandant nach Abschluss des Verfahrens aber den Kaufgegenstand zurück.

Was tun?

Sie haben auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir raten Ihnen, keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne den Sachverhalt vorher von einem Spezialisten überprüft zu haben. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die Vorwürfe zu prüfen und zusammen mit Ihnen das weitere Vorgehen zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Wir lassen Sie gleich wissen, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben. Denken Sie auch daran, uns die gesamte Abmahnung und Ihre Kontaktdaten zuzusenden. Schicken Sie sie uns per Fax 040/41167626 oder per E-Mail info(at)ipcl-rieck.de.

Rufen Sie gleich an! Tel. 040/411 67 62 5.

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