Schlag 00:00 Uhr am 13. Juni 2014 ändert sich das Verbraucherrecht in Deutschland erheblich. Zahlreiche Änderungen im Fernabsatz lassen Online-Händler schwitzen. Da das Gesetz mit den Änderungen bereits vor geraumer Zeit verkündet wurde, wird es keinerlei Übergangsfristen geben. Es ist davon auszugehen, dass bereits zahlreiche Abmahn-Anwälte in den Startlöchern sitzen, um ab 00:01 Uhr am 13. Juni 2014 Beweise zu sichern.
Doch keine Panik. Noch ist Zeit, Änderungen vorzunehmen. Wir haben Ihnen in einem PDF die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt:
Download Hinweise zum neuen Verbraucherrecht ab 13.06.2014 (PDF)
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: