Weitere Ticket Abmahnung von Borussia Dortmund durch Becker Haumann

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt durch die Kanzlei Becker Haumann weiterhin massiv Ticket-Weiterverkäufer abmahnen. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist alleinige Veranstalterin für Spiele des FC Borussia Dortmund im SIGNAL IDUNA PARK. Die Rechtsanwälte Becker Haumann geben in den Abmahnungen an, dass die Vereine der Fußball-Bundesligen immer öfter mit illegalem Handel der Tickets zu kämpfen hätten. Dabei stellt sich unserer Aufassung nach schon die Frage, ob der bloße Weiterverkauf von Tickets illegal sein kann oder ob es sich nicht vielmehr um eine Handelsware wie jede andere handele. Außerdem verfolgen offenbar nicht alle Vereine Ticket-Weiterverkäufe so vehement wie die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Bis auf einige wenige Ausnahmen von anderen Vereinen erhalten wir stets Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA von Ratsuchenden vorgelegt.

Der Vorwurf

Durch die Kanzlei Becker Haumann werden immer dieselben angeblichen Verstöße vorgeworfen; je nach Einzelfall meist pauschal:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
  • Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag mehr als 15% über dem Originalticketpreis
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS (gelegentlich)
  • Die Verwendung des Vereinslogos (gelegentlich)

Außerdem erwähnen die Rechtsanwälte Becker Haumann gerne weitere angebliche Verstöße, die „nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden“. Damit deuten sie recht unverhohlen an, mehr gegen den Abgemahnten „in der Hand“ zu haben. Es werden weiter einige Urteile zitiert und es wird umfangreich darauf hingewiesen, dass die ATGBs mißachtet worden seien und deshalb ein Unterlassungsanspruch, ein Schadensersatzanspruch, ein Auskunftsanspruch und ein Kostenerstattungsanspruch bestünden. Die Kosten für die Rechtsanwälte Becker & Haumann werden auf bis zu 1.511,90 EUR hochgerechnet. Freundlicherweise sei Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA jedoch bereit, einen „kleinen“ pauschalen Vergleichsbetrag anzubieten.

Was ist zu tun?

Wir können unter keinen Umständen empfehlen, die der Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese belastet Sie unzumutbar. Es ist außerdem unseres Wissens nach bis heute nicht geklärt, ob die ATGB der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wirksam sind. Dennoch ist eine solche Abmahnung immer ernst zu nehmen. Auf keinen Fall sollte sie ignoriert werden. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren belaufen soich schnell auf einige tausend Euro. Diese muss der Abgemahnte übernehmen, sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ob ein Verstoß vorliegt, sollte zunächst überprüft werden, bevor überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Wir helfen bei Abmahnungen.

Wenn Sie eine Ticket Abmahnung der Rechtsanwälte Becker Haumann erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne für Prüfung und Vertretung zur Verfügung. Wenn eine Unterwerfung gewünscht bzw. erforderlich ist, entwerfen wir eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung. Auch können wir mit der Gegenseite einen Vergleich aushandeln oder die Abmahnung fundiert zurückweisen. Was man in Ihrem speziellen Fall tun kann, erläutern wir Ihnen gerne. Auch nennen wir Ihnen gleich die Kosten für unser Tätigwerden. Hierfür benötigen wir Ihre vollständige Abmahnung. Bitte übersenden Sie uns diese per Fax 040/41167626 oder E-Mail info@ipcl-rieck.de und vergessen Sie nicht Ihre persönlichen Daten, damit wir Sie baldmöglichst erreichen können.

Rufen Sie uns an: Tel. 040/411 67 62 5!

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