Wettbewerbsrecht: Verschlüsselungsproblematik

Uns wurde das Mandat eines Softwareentwicklers erteilt. Verklagt wurde er wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes. Der Kläger behauptet, er sei auch Softwareentwickler in derselben Branche wie unser Mandant. Die Software, die unser Mandant anbietet, ist ein Komplettpaket ohne Folgekosten zu einem Festpreis und wird auch so beworben.

Der Kläger ist der Ansicht, die Formulierung „ohne Folgekosten“ sei irreführend. Zur Begründung führt er an, dass aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Verschlüsselung von Abrechnungsdaten der Zukauf einer Verschlüsselungssoftware und Nutzungslizenz nötig sei. Diese Kosten seien Folgekosten.

Verschlüsselung so oder so

Neben einer eigenständigen Verschlüsselung ist es auch möglich und in der betroffenen Branche üblich, die Daten durch Drittunternehmen abrechnen zu lassen, welche die Daten dann verschlüsselt an die zuständigen Stellen schicken. Dafür erhalten sie einen Anteil des Gewinnes. Eine Verschlüsselung ist also in jedem Fall nötig, wodurch den Softwarenutzern auf die eine oder andere Weise Kosten entstehen. Unserer Ansicht sind das aber keine Folgekosten, die aus dem Kauf der Software des Beklagten entstehen. Der einzelne Nutzer hat die Wahl, wie er das Verschlüsselungserfordernis erfüllt. Ein Kauf einer Verschlüsselungssoftware ist nur ein möglicher Weg. Das Programm des Beklagten ist deshalb auch so angelegt, dass es ohne zusätzliche Verschlüsselungssoftware funktioniert.

Unser Angebot:

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