Allgemeine Geschäftsbedingungen Markenanmeldung (AGB)

1.  Anwendungsbereich, Vertragspartner

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch künftige, Rechtsdienstleistungen zur Markenanmeldung und/oder Markenüberwachung zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Kanzlei Rieck & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbH, Willy-Brandt-Str. 57, 20457 Hamburg (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“).

1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Der Auftraggeber einer Markenanmeldung handelt im geschäftlichen Verkehr und ist daher als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu behandeln.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Gleiches gilt für abweichende Vereinbarung hinsichtlich der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Derartige abweichenden individuelle Vereinbarungen bedürfen jedoch in jedem Fall der Textform.

1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

2.1. Wir erbringen für den Auftraggeber verschiedene Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die Markenanmeldung und Markenüberwachung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir dabei nicht die Erbringung eines Werkes. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs (bspw. erfolgreiche Markenanmeldung) besteht demnach grundsätzlich nicht.

2.2. Verträge werden schriftlich oder fernmündlich (z.B. Internet, Telefon, E-Mail etc.) geschlossen. Ein Der Auftraggeber kann im Rahmen der Eingabemaske zur Markenanmeldung auf unserer Website entsprechende Eingaben machen und anschließend über den Button „Senden“ ein verbindliches Vertragsangebot abgeben. Wir können das Angebot des Auftraggebers innerhalb von sieben Tagen annehmen,

•    indem wir dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder

•    indem wir den Auftraggeber nach dessen Auftrag zur Zahlung auffordern.

Liegen mehrere dieser Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebenten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nehmen wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der sieben tägigen Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. 

2.3. Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß unserem Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind gleichfalls dazu berechtigt, uns zur Vertragsdurchführung der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

3. Preise und Bezahlung

3.1. Unsere Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare. Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeit wird ohne weitere Vereinbarung im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

3.2. Zahlungen haben in Euro (€) auf unser Kanzleikonto zu erfolgen.

3.3. Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV).

3.4. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist daher im Hinblick auf seine Zahlungsverpflichtung vorleistungspflichtig.

3.5. Für die Zahlung maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf unserem Konto. Zahlungen werden entgegen den §§ 366, 367 BGB zunächst auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet. Im Einzelfall können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

3.6. Wir sind verpflichtet, dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, welche die gesetzliche Umsatzsteuer ausweist.

3.7. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen, die uns aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung des Auftraggebers entstehen, einschließlich der Gebühren der von uns für die Eintreibung der Forderung eingeschalteten Dritten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.8. Zusätzlich zu unserer anwaltlichen Vergütung für die Markenanmeldung sind die Gebühren der Markenämter zu entrichten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass diese Amtsgebühren auch dann entstehen, sofern die gewünschte Anmeldung zurückgewiesen wird.

3.9. Sofern das Markenamt eine Anmeldung zurückweist, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen.

 

4. Vertragslaufzeit, Kündigung

4.1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach den von den Parteien geschlossenen Verträgen.

4.2. Im Falle einer Markenanmeldung umfasst der Vertrag die auch Übernahme der Vertretung gegenüber den Patent- und Markenämtern in Bezug auf das konkrete Schutzrecht (Kommunikation, Fristenüberwachung etc.).

4.3. Die Kündigung von Markenüberwachungsverträgen ist jeweils zum Ende eines jeden Monats möglich.

4.4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.

 

5. Leistungsumfang

5.1. Der Umfang der von uns geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.

Unsere Leistungen zur Markenanmeldung umfassen insbesondere: 

         Allgemeine Beratung zur Durchführung der Markenanmeldung

         Identitätsrecherche bzgl. bereits bestehender identischer Marken

         Durchführung des vollständigen Eintragungsvorganges

         Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

         Abwicklung sämtlicher Korrespondenz mit dem Markenamt

         Abwicklung sämtlicher Zahlungsvorgänge mit dem Markenamt

         Erinnerung bei Schutzfristverlängerung.

Unsere Leistungen zur Ähnlichkeitsrecherche umfassen zudem zusätzlich: 

         Recherche auf bereits vorhandene identische und ähnliche Marken und Unternehmen

         Auswertung der Ergebnisse in Form eines Gutachtens

         Mitteilung eines Widerspruchsrisikos in %

         Mitteilung der Eintragungswahrscheinlichkeit in %

Unsere Leistungen zur Markenüberwachung umfassen

         regelmäßige und umfassende Markenüberwachung mittels Markenüberwachungssoftware

         anwaltliche Auswertung der Ergebnisse

         im Fall der Auffindung möglicher Markenverletzungen: Beratung über Handlungsmöglichkeiten mit Entscheidungsvorschlägen und Folgenabschätzung

5.2. Nicht im Leistungsumfang enthalten ist die anwaltliche Tätigkeit im Falle der Androhung der Eintragungszurückweisung, im Widerspruchs- und/oder Löschungsverfahren sowie in sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in Bezug auf das zur Anmeldung gereichte Zeichen. Derartige weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall nach dem dafür notwendigen Arbeitsaufwand zu unserem Stundensatz von 300,00 EUR (zzgl. MwSt.).

5.3. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung sowie telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers, Verzug

6.1. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Gleiches gilt, sofern wir aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder sonstigen Hinderungsgründen, welche aus der Sphäre des Auftraggebers stammen daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

6.2. Wir sind nicht dazu verpflichtet, kostenauslösende Maßnahmen zu treffen, sofern Post oder E-Mails an den Auftraggeber nicht zugestellt werden können und daraufhin weitere negative Folgen drohen (bspw. Verlängerung eines Schutzrechts kann nicht rechtzeitig durchgeführt werden).

6.3. Die Fristen für unsere Leistungserbringung beginnen nicht, bevor nicht der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen und die Gründe hierfür aus der Sphäre des Auftraggebers stammen.

6.4. Sofern der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, behalten wir uns vor, unsere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistung bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass diesem bewusst ist, dass die Markenämter Markenanmeldungen aufgrund von Schutzhindernissen auch zurückweisen können. Wir übernehmen demnach keine Gewährleistung für die erfolgreiche Markeneintragung.

7.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass diesem bewusst ist, dass Dritte (insbesondere Inhaber älterer Rechte) gegen eine Markenanmeldung vorgehen können. Auf das hierzu bestehende erhebliche Kostenrisiko durch die möglicherweise durch Dritte ausgeübten Rechtsbehelfe (bspw. Abmahnung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren) wird hingewiesen.

7.4. Ist eine Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche) beauftragt, liegen dem Rechercheergebnis die Daten der Patent- und Markenämter (DPMA, EUIPO, WIPO) zugrunde. Eine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität der Suchergebisse wird daher nicht übernommen.

 

8. Haftung

8.1. Wir haften dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

•    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

•    bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

•    aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

•    aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2. Verletzten wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Unsere Haftung aus dem Auftragsverhältnis aufgrund durch Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird zudem für jeden Einzelfall auf 250.000 EUR (in Worten: Zweihunderfünfzigtausend Euro) begrenzt.

8.3 Eine über die Ziffern 7.1. und 7.2. hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.5. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren gem. § 52a PAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

 

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

9.1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche und Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Sofern eine solche Forderungsabtretung durch uns wahrgenommen wird, wird der Auftraggeber aufgefordert an den Abtretungsempfänger zu zahlen. Eine leistungsbefreiende Zahlung erfolgt dann mit Eingang der Zahlung beim Abtretungsempfänger.

9.2. Der Auftraggeber hat nur ein Aufrechnungsrecht mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

 

10. Freistellung

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass sämtliche Materialien, die uns zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt werden (Bspw. Logos oder sonstige Bild- oder Wortbildzeichen) nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber stellt uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern hin frei.

 

11. Geistiges Eigentum

11.1. Die von uns erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (insbesondere Markengutachten bzw. Markenrecherchen) sind urheberrechtlich geschützt. Wir behalten uns sämtliche Rechte in Bezug auf das gewerbliche und geistige Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien vor. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Materialien oder Teile daraus für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben (dies gilt auch für verbundene Unternehmen). Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, die Materialien selbst anzubieten, zu vertreiben oder außerhalb des vereinbarten Vertragszweckes zu nutzen.

11.2. Die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte steht zudem unter der Bedingung der vollständigen Vergütungszahlung.

 

12. Geheimhaltung/Datenschutz

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

12.2. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

12.3. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, unser Sitz. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3. Erfüllungsort ist unser Sitz.

13.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.

 

 

Stand: 11/2022

 

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