Berechtigungsanfrage der Kanzlei Mathé (Law Firm) wegen Instagram Reel

Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Mathé (Law Firm) für die ROBA Music Verlag GmbH vor. Unsere Mandantin hatte für Ihren Instagram Account ein Reel erstellt und dieses mit einem Lied aus der Instagram Bibliothek hinterlegt.

Inhalt des Schreibens

In dem uns vorliegenden Schreiben teilt die Kanzlei Mathé im Namen der ROBA Music Verlag GmbH mit, dass unsere Mandantin eine urheberrechtlich geschützte Komposition im Rahmen der Erstellung eines Instagram Reels genutzt hätte.

Der Musikverlag wäre Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der entsprechenden Komposition. Da unsere Mandantin die Komposition angeblich nicht zu privaten Zwecken genutzt hätte, sondern gewerblich, würde hierfür eine entsprechende Musiklizenz notwendig sein.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Mathé teilen sodann mit, dass sich dies auch eindeutig aus den Nutzungsbedingungen des Meta-Konzerns (zu dem auch Instagram gehört) ergeben würde.

Unsere Mandantschaft wird sodann im Rahmen des Schreibens aufgefordert, eine entsprechende Lizenz für die gewerbliche Nutzung nachzuweisen. 

Forderung

Im weiteren Verlauf führten die Rechtsanwälte der Kanzlei Mathé sodann aus, dass gerade keine private Nutzung des Instagram-Reels mehr vorgelegen habe und eine gewerbliche Lizenz nicht bestehen würde.

Demnach wurde im Anschluss für die Nutzung der Komposition auf Instagram einen Lizenzbetrag sowie entstandene Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Was gilt bei der Nutzung von Instagram Reels?

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche von Instagram bereitgestellte Inhalte (auch in der Bibliothek) urheberrechtlich geschützt sind. Die Frage ist daher zunächst, in welchem Rahmen diese genutzt werden dürfen. In den Musikrichtlinien des Instagram-Konzerns Meta heißt es diesbezüglich lediglich:

Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.

Wann eine Nutzung aber nicht mehr zu privaten Zwecken erfolgt und vielmehr dem gewerblichen Bereich zuzuordnen ist, kann nicht immer einwandfrei festgelegt werden und kann daher zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen.

Was tun?

Sollten Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder gar eine Abmahnung der Kanzlei Mathé (Law Firm) erhalten haben, so es gilt zunächst Ruhe zu bewahren. Keinesfalls sollten hier vorschnell irgendwelche Erklärungen abgegeben werden. Ein Aussitzen der Angelegenheit kann gleichfalls nicht empfohlen werden, da andernfalls kostenpflichtige weitere anwaltliche oder gar gerichtliche Schritte drohen.

Es ist daher zu empfehlen, ein entsprechendes Schreiben durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dieser kann den Sachverhalt analysieren und empfehlen, wie in der Angelegenheit am besten weiter verfahren werden sollte.  

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Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit Berechtigungsanfragen und Abmahnungen. Unsere Kanzlei ist auf das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und kann entsprechende Sachverhalte professionell und lösungsorientiert einschätzen.

Senden Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage oder Abmahnung gern unverbindlich und formlos per E-Mail zu. Wir werden uns dann umgehend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

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