-
Haftung des Fotoportalbetreibers
1. Der Betreiber eines Fotoportals haftet für eingestellte Fotos als Content Provider nach § 7 Abs. 1 TMG; auch „fremde“ Informationen zählen zu den eigenen Informationen, wenn sich der Anbieter diese nach…
9. März 2009 -
Kein Ersatz der Anwaltskosten bei irrtümlicher Abmahnung ohne Übernahmeverschulden
Wird jemand zu Unrecht wegen angeblicher P2P-Musikdownloads abgemahnt, kann er nicht Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden verlangen. Eine Schadensersatzpflicht kommt erst dann ausnahmsweise in Betracht, wenn den Abmahnenden (hier die Kanzlei…
9. März 2009
Weitere laden…