Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz
Urheberrechtsverletzungen durch Webseiten in der Schweiz können grundsätzlich in Deutschland verfolgt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Inlandsbezug (commercial effects).
Urheberrechtsverletzungen durch Webseiten in der Schweiz können grundsätzlich in Deutschland verfolgt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Inlandsbezug (commercial effects).
Der Geschmack von Lebensmitteln – hier im Fall Käse – kann nach einem Urteil des EuGH nicht urheberrechtlich geschützt werden, da dieser kein Werk ist.
Der europäische Gerichtshof hat sich im Rahmen einer Vorlagefrage dazu geäußert, wann eine Person im Internet gewerblich handelt. Welche Kriterien der EuGH aufstellt und wie er im Fall entschieden hat, lesen Sie nachfolgend.
In Social Media tolles Bild oder einen treffenden Text gefunden? Jetzt schnell mit den Sozialkontakten teilen! Richtig?. Genau dafür ist Social Media ja letztlich auch…
Das Amtsgericht Köln hat sich mit Urteil vom 12.11.2015 mit den Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Abmahnung im Urheberrecht gem. § 97a Abs. 2 S. 2…
Hurra, laut einem Urteil gilt das KUG bei Fotografie trotz DSGVO doch weiter! Das hat das OLG Köln so entschieden! Nein, hat es nicht. Auch…