Abmahnung der Oekogeno eG durch Böhm & Collegen

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Oekogeno eG aus Freiburg durch Böhm & Collegen vor. Die Oekogeno eG mahnt eine angebliche Markenrechtsverletzung an den Marken Nr. 30660464 und 302008024541 (Markenregister DPMA) ab. Konkret geht es um die Verwendung des Begriffs Solar-Rente.

Die Oekogeno eG lässt Böhm & Collegen weiter mitteilen, sie sei Markeninhaberin des Markennamens Solar-Rente. Dies ergebe sich aus den o. g. Marken-Eintragungen. Beide Eintragungen werden der Abmahnung als Anlage beigefügt.

Die Oekogeno eG habe die Klassen 36, 35 und 41 als Schutzbereiche eintragen lassen, so Böhm & Collegen weiter. Dies seien die Bereiche Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte sowie Aus-und Fortbildung. Das abgemahnte Unternehmen biete auf seiner Website entsprechende Dienstleistungen an und vermarkte ebenfalls den Begriff Solar-Rente, der für die Oekogeno eG geschützt sei.

Was wird gefordert?

Böhm & Collegen fordern unsere Mandantin deshalb auf, mit sofortiger Wirkung die Verwendung der Marke Solar-Rente der Oekogeno eG zu unterlassen und Auskunft darüber zu erteilen, seit wann unsere Mandantin die Marke verwende sowie, in welcher Weise Umsätze unter Verwendung dieser Marke getätigt worden seien.
Die Rechtsanwälte führen weiter aus, dass die Oekogeno eG seit dem Jahre 2006 in ihren Angeboten zur Fotovoltaik den Begriff Solar-Rente verwende. Verwiesen wird auf die Website www.oekoeno.de (sic!). Böhm & Collegen stellen in Bezug auf mögliche Markenrechtsverletzungen durch Drucksachen eine Übergangszeit bzw. Aufbrauchfrist in Aussicht. Hierüber müsse man jedoch über eine Lizenzregelung sprechen.
Schließlich gibt die Kanzlei noch Kosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 50.000,- € zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer, mithin insgesamt 1822,96 € auf.

Gegenschlag.

Wir haben für unsere Mandantin die Behauptungen der Oekogeno EG  geprüft. Die Abmahnung wurde von uns wohl begründet zurückgewiesen und eine kostenpflichtige Gegenabmahnung wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung ausgesprochen. In unserem Fall hat die Oekogeno eG mittlerweile Böhm & Collegen mitteilen lassen, dass auf die Durchsetzung der aus der Abmahnung behaupteten Ansprüche verzichtet werde.

Was tun?

Wenn Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung der Oekogeno durch Böhm & Collegen erhalten haben, so prüfen wir für Sie gerne, ob diese rechtmäßig ist oder zurückgewiesen werden kann. Wir als Spezialisten für Markenrecht können möglicherweise auch Ihre Abmahnung als unwirksam zurückweisen und die Kosten für unsere Beauftragung bei der Gegenseite geltend machen.
Wenn wir Ihre Abmahnung prüfen sollen, so übersenden Sie uns bitte die gesamte Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen. Durch die Übersendung kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

Rufen Sie gleich an: Tel. 040/411 67 62 5,

senden Sie uns eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder

senden Sie uns ein Fax an 040/411 67 62 6.

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