Markenrecherche und Markengutachten – Alles was Sie wissen müssen
Vor jeder Markenanmeldung sollte im Regelfall eine Markenrecherche erfolgen. Warum das so ist und welche gewichtigen Vorteile eine professionelle Markenrecherche mit ausführlichem Markengutachten mit sich bringt, lässt sich mit 2 Stichworten zusammenfassen: Rechtssicherheit und Marketing.
Wird eine Marke angemeldet die ältere Markenrechte oder bestehende Unternehmenskennzeichen verletzt, kann die Angelegenheit schnell teuer werden. Ein marketingtechnischer Supergau kann zudem dann eintreten, wenn die Marke zunächst eingetragen wird, später aber ein Markeninhaber mit älteren Rechten die Löschung der bereits genutzten Marke beantragt.Es ist mit erhöhten Aktivitäten der Aufsichtsbehörden zu rechnen. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist europarechtlich dazu verpflichtet, die europäischen Vorgaben zum Datenschutz umzusetzen. Andernfalls droht die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission.
Wenn Sie noch Fragen zum Datenschutz oder zur DSGVO haben, bzw. eine Datenschutzerklärung benötige, stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei aus Hamburg gerne beratend zur Seite!
Rechtssicherheit durch die Markenrecherche
Hintergrund einer vorherigen Recherche ist, dass der Inhaber einer älteren Marke die Löschung der jüngeren Marke beantragen kann, falls diese seine Markenrechte verletzt. Das Löschungsverfahren ist äußerst langwierig, sodass die Marke in diesem Zeitraum mit großer Sicherheit nicht genutzt werden kann. Zudem kann bereits im Eintragungsverfahren Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt werden, sodass es möglicherweise gar nicht erst zur Eintragung kommt. Die amtliche Widerspruchsgebühr des Deutschen Patent- und Markenamtes beträgt 250,00 EUR, die des europäischen Amtes 320,00 EUR.
Daneben stehen dem Inhaber der älteren Marke im Falle der Verletzung möglicherweise noch weitergehende Ansprüche zu. So kann beispielsweise Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr oder in Form des erzielten Gewinns mit der Marke gefordert werden. Dies geschieht im Regelfall durch außergerichtliche Abmahnung oder im schlimmsten Fall durch einen markenrechtlichen Gerichtsprozess. Da der Schadensersatz rückwirkend (!) geltend gemacht werden kann, besteht hier ein erhebliches Kostenrisiko.
Welche Ansprüche es im Markenrecht bei einer Markenrechtsverletzung gibt, erklären wir Ihnen hier.
Was ist eine Markenrecherche überhaupt?
Bei einer Markenrecherche wird überprüft, wie hoch die Eintragungswahrscheinlichkeit der gewünschten Marke ist. Außerdem wird überprüft, wie hoch die Gefahren einer Abmahnung, eines Widerspruchs gegen die Markenanmeldung oder eines späteren Löschungsverfahrens sind.
Um die Eintragungswahrscheinlichkeit und die spätere Rechtssicherheit zu überprüfen, wird daher das Markenregister nach ähnlichen oder identischen Marken überprüft und die Ergebnisse entsprechend ausgewertet.
Hintergrund ist, dass eine neue Markenanmeldung nicht identisch oder so ähnlich zu bereits bestehenden Marken sein darf, sodass eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher besteht. Eine Verwechslungsgefahr besteht immer dann, wenn der Verkehr annehmen könnte, dass die von einer anderen Marke erfassten Produkte aus demselben Unternehmen stammen.
Die Markenämter prüfen zwar im Rahmen der Anmeldung nicht, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, allerdings können Inhaber älterer Marken die Anmeldung verhindern oder später gegen die Marke vorgehen.
Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, ist anhand von verschiedenen Faktoren zu beurteilen:
1. Unterscheidungskraft (Kennzeichnungskraft) der Marke an sich
So kommt es zunächst darauf an, wie unterscheidungs- bzw. kennzeichnungskräftig eine Marke überhaupt ist. Dies wiederum kann von Markenform zu Markenform unterschiedlich sein. So ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Bildmarke oder Wort-/Bildmarke von Haus aus unterscheidungskräftiger ist als eine schlichte Wortmarke. Ist die Wortmarke jedoch sehr ungewöhnlich oder entsprechend lang, besitzt diese im Vergleich zu einer Bild- oder Wort-/Bildmarke mit sehr wenigen Gestaltungselementen dennoch eine höhere Eintragungswahrscheinlichkeit.
Auf der anderen Seite besitzt eine bereits eingetragene Marke mit hoher Kennzeichnungskraft einen größeren Schutzumfang. Ist die gewünschte Marke also einer älteren Marke ähnlich, die eine hohe Kennzeichnungskraft besitzt, ist das Risiko der Verwechslungsgefahr höher als bei einer älteren Marke mit nur geringer oder durchschnittlicher Kennzeichnungskraft.
2. Verwechslungsgefahr mit anderen Marken an sich
Sodann wird geprüft, ob eine Verwechslungsgefahr mit anderen Marken besteht. Dies beurteilt sich vornehmlich danach, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind und ob die Ähnlichkeit/Identität auch in Bezug auf die Waren-/ und Dienstleistungsklassen besteht.
Eine Verwechslungsgefahr ist umso höher, je höher die Ähnlichkeit der Marken und je höher die Übereinstimmung in den entsprechenden Waren-/ und Dienstleistungsklassen ist. Hinzu kommt, dass ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad an Ähnlichkeit der Klassen ausgeglichen werden kann (und umgekehrt).
Ob eine Marke mit bereits bestehenden Marken in identischen oder ähnlichen Warenklassen so ähnlich ist, dass eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher besteht, ist anhand einer Vielzahl von Faktoren zu beurteilen. Eine solche Prüfung sollte daher stets ein Fachanwalt übernehmen.
3. Überprüfung von Firmennamen
Zu einer professionellen Markenrecherche gehört letztlich auch die Prüfung, ob in dem Geltungsgebiet der Marke eine Firma, also ein Firmenname, mit der Marke verwechselbar ist. Denn auch Firmennamen genießen als Unternehmenskennzeichen einen ähnlichen Schutz wie die Marke.
Für wen ist die Markenrecherche sinnvoll?
Eine Markenrecherche ist vor allem dann sinnvoll, wenn mit der gewünschten Marke kein Risiko eingegangen werden soll. Aber auch, wenn im Unternehmen oder Gremium darüber entschieden werden soll, ob eine Markenanmeldung sinnvoll ist, kann ein Markengutachten bei der Entscheidungsfindung helfen.
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Weitere Fragen rund um Markenanmeldung, Markenrecherche und Markengutachten erklären wir Ihnen in unserem großen FAQ.