Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – trotz Corona
Ein Logistik- und Versandunternehmen hat Anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer, die mittels einer Videokamera erstellt wurden, die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Rahmen der Corona-Pandemie kontrolliert. Der zuständige Betriebsrat ging im einstweiligen Verfügungsverfahren dagegen vor und hat die Arbeitgeberin erforlreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (Arbeitsgericht Wesel, Beschluss vom 24.4.2020 – 2 BVGa 4/20).