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    Kein pauschales Kopftuchverbot in Schulen

    Ein pauschales Kopftuchverbot in Schulen stellt eine rechtswidrige Benachteiligung wegen der Religion dar, so entschied das Bundesarbeitsgericht am 27.08.2020.

    In Berlin bewarb sich eine Diplom-Informatikerin, die sich als gläubige Muslima bezeichnete und als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch trage, im Rahmen eines Quereinstiegs mit berufsbegleitendem Referendariat für eine Beschäftigung als Lehrerin in den Fächern Informatik und Mathematik in der Integrierten Sekundarschule (ISS), dem Gymnasium oder der Beruflichen Schule. Das Land Berin lud sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Im Anschluss an dieses Gespräch, bei dem sie ein Kopftuch trug, sprach sie ein Mitarbeiter der Zentralen Bewerbungsstelle auf die Rechtslage nach dem sog. Berliner Neutralitätsgesetz an.