Abzocke! Vorsicht bei Markenanmeldung, Handelsregistereintrag u. ä.

Eine ganze Branche hat sich mittlerweile darauf spezialisiert, die Veröffentlichungen von Markenanmeldungen, Handelsregistereinträgen u. ä. Eintragungen in öffentlichen Registern zu durchkämmen, um daraus Kapital zu schlagen.

Marken-Anmelder und junge Unternehmen erhalten häufig kurze Zeit nach der Veröffentlichung ihrer Daten in offiziellen Registern ein hoch offiziell wirkendes Schreiben, das auf ersten Blick den Anschein erweckt, von einer Behörde bzw. offiziellen Stelle versandt worden zu sein. Immer findet sich in diesen Schreiben auch eine rechnungsähnlich wirkende Aufstellung von Gebühren, meist für die Veröffentlichung der Eintragung in dubiosen Druckwerken oder auf eher unbekannten Internetseiten. Problematisch an diesen Schreiben ist vor allem, dass Unbedarfte diese für offizielle Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Marken- oder Handelsregistereintragung halten. Auch kann in einem schlecht organisierten Unternehmen schnell versehentlich auf so ein offiziell wirkendes Schreiben gezahlt werden. Die den Aufstellungen zu entnehmenden Summen sind dabei durchaus beträchtlich. So können Sie dem angefügten Beispiel eines an uns gesandten Schreibens entnehmen, dass für eine „Veröffentlichung im Internet“ nahezu 800,- € gefordert werden. Dieser Preis steht in keinem Verhältnis zur angebotenen Leistung, der „Veröffentlichung“ der Registereintragung auf irgendeiner Internetseite. Es handelt sich schlicht und einfach um „Abzocke“, ähnlich wie die sog. „Abofallen“.

Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, hat sich die dubiosen Firma BDAV-Betriebsdaten Archiv noch nicht einmal die Mühe gemacht, die erwähnte Eintragung zu prüfen. Dabei hätte auffallen müssen, daß es sich nicht, wie im Schreiben behauptet, um eine Handelsregistereintragung handelt. Vielmehr ist Gegenstand des Schreibens eine Eintragung im Partnerschaftsgesellschaftsregister. Der Text des Schreibens ist nichtsdestotrotz auf eine Handelsregister-Eintragung gemünzt. Hier wird deutlich, dass es sich um schnell und ungeprüft zusammengeschusterte „Abzocke“ handelt. Auf mangelnde Sorgfalt und Eile deuten auch grammatikalische Besonderheiten wie „gegenwertig“ (sic!) statt „gegenwärtig“ im Text hin (s.o.).

Besonders dreist agiert auch ein britisches Unternehmen, dass sich „Office for international registration“ bzw. „OHMI“ nennt und Anmeldern europäischer Marken Überweisungsträger und Kosten-Aufstellungen über 1795,- € zusendet. Besonders perfide ist daran, dass die englische Bezeichnung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt, bei dem europäische Marken anzumelden sind, „Office for the Harmonization in the Internal Market“ oder kurz „OHIM“ nennt. Ein Buchstabendreher soll also die Kassen klingeln lassen! Dahinter verbirgt sich eine „alte Bekannte“, die „Community Trade Mark and Designs Limited„, die bis vor kurzem noch „nur“ 1050,- € für ihre „Dienste“ berechnete.

Was tun?

Wenn Sie ein solches Schreiben von BDAV oder anderen erhalten, können Sie es in aller Regel getrost ignorieren und vernichten. Warnen Sie Bekannte, Verwandte und Mitarbeiter! Falls Sie eine solche Summe versehentlich gezahlt haben sollten, stehen Ihre Chancen jedoch schlecht, das Geld jemals wiederzuerlangen. Die Firmen, die solche Schreiben versenden, sind mittlerweile peinlich darauf bedacht, Worte wie „Rechnung“, „Zahlungsaufforderung“ o. ä. zu vermeiden. In meist sehr klein gedrucktem Text werden lediglich allgemeine Hinweise gegeben. Meist wird auch darauf hingewiesen, dass nicht gezahlt werden muss, sondern, dass erst durch die Zahlung ein Vertrag, beispielsweise zur Veröffentlichung in einem Druckwerk oder auf einer Internetseite, zu Stande kommt.

Dies hat zur Folge, dass sich Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht scheuen, Strafanzeigen und Klagen auf Rückzahlung des Betrages abschlägig zu bescheiden. Offenbar hat sich bei vielen Staatsanwaltschaften und Gerichten die Meinung durchgesetzt, dass es sich nicht um einen Betrug handele, da mehr oder weniger selbst Schuld sei, wer auf solche Schreiben zahle.

In der Tat wird bei genauem Studium der recht klein gedruckten Erläuterungen klar, dass keinerlei Verpflichtung zur Zahlung besteht. Dennoch lassen sich gerade rechtlich Unerfahrene leicht durch solche Schreiben verunsichern. In unserer täglichen Beratungspraxis werden wir immer wieder von Mandanten darauf hingewiesen und um Rat gefragt.

Auch die nationalen und internationalen Markenämter warnen mittlerweile dringend vor solchen Schreiben, da die oben genannten Unternehmen sämtliche Registerveröffentlichungen usw. geradezu „abgrasen“.

Wir raten dringend dazu, solche Schreiben genau zu prüfen, Ihre Angestellten genau zu schulen und bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Schreibens dieses von einem juristischen Experten prüfen zu lassen.

Wir stehen in hierfür gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 040/41167625.

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