Filesharing: Im Strafrecht keine Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzung

In einem viel beachteten und mittlerweile rechtskräftigen Urteil hat das Amtsgericht Mainz am 24. September 2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs) eine Angeklagte vom Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke freigesprochen. Die Angeklagte hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten und sollte 1005,- € Geldstrafe zahlen, hatte hiergegen jedoch Einspruch eingelegt.

In der Beweisaufnahme gab die Angeklagte an, zur angeblichen Tatzeit nicht zuhause gewesen zu sein. Zugang zum Internetanschluss hätten neben ihr auch ihr Ehemann sowie die beiden Söhne gehabt. Da das Gericht damit nicht mit für eine Verurteilung ausreichender Sicherheit feststellen konnte, dass zum Tatzeitpunkt ausschließlich die Angeklagte Zugang zum Internetanschluss hatte, war sie freizusprechen.

Teile deine Gedanken

Rieck & Partner Rechtsanwälte hat 4,92 von 5 Sternen 676 Bewertungen auf ProvenExpert.com