LG Bonn: „Hilfssheriffs“ verletzen Persönlichkeitsrechte.

Vorsicht bei der Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Verstößen Dritter!

Wer kennt das nicht:

  • Ständig sind in der Straße Autos rechtswidrig abgestellt.
  • Der Radweg ist schon wieder zugeparkt.
  • Der eine Nachbar führt seinen Hund beim Gassi gehen schon wieder auf das Grundstück des anderen Nachbarn.

Viele Menschen möchten solche Verfehlungen anderer gerne dokumentieren und zur Anzeige bringen. Schnell ist mit der Handykamera ein Foto gemacht.

Bumerang Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Dies kann jedoch einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Auch ist bei Veröffentlichung schnell das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten verletzt. So entschied vor kurzem das Landgericht Bonn (Az. 5 S 47/14) für einen Fotografierten. Der private Ordnungshüter hatte einen Hundehalter, der seinen Vierbeiner illegal ohne Leine in einem Park ausführte, ohne dessen Einwilligung fotografiert. Das Landgericht Bonn nahm an, dass darin ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen zu sehen sei.

Fotograf muss selbst Opfer sein.

Soweit der Fotograf nicht selbst Opfer der Ordnungswidrigkeit des Abgebildeten sei, stehe ihm kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Es sei nicht die Aufgabe des Bürgers, die Interessen der Allgemeinheit mithilfe von Fotoaufnahmen durchzusetzen.

Kurz gesagt, dürfen Sie also nur dann Fotos herstellen, wenn Ihre Rechte durch die Handlungen des Abgebildeten verletzt werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, entscheidet aber im Zweifel ein Gericht. Deshalb: Vorsicht bei vorschneller Anfertigung und vor allem bei Veröffentlichung solcher Aufnahmen.

Noch Fragen?

Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 040/411 67 62 5 zur Verfügung. Wenn Sie in ein ähnliches Verfahren verwickelt sind, egal ob Fotograf oder Fotografierter, so vertreten wir Sie gerne. Übermitteln Sie uns den bisherigen Stand der Dinge, z.B. die Korrespondenz per Fax 040/411 67 62 6 oder E-Mail info(at)rieck-partner.de. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen und teilen Ihnen mit, was wir für Sie tun können und was diese Tätigkeit Sie kosten wird.

Absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet. Ein Mandatsverhältnis kommt durch die bloße Zusendung nicht zustande.

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