OLG Oldenburg zum Filesharing / P2P

Wer aktiv an einer Internet-Tauschbörse teilnimmt, hat noch nicht zwangsläufig das Wissen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres  auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09

Quelle: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_125.pdf

 

Das OLG Oldenburg hatte in strafrechtlicher Hinsicht zu entscheiden, ob Vorsatz hinsichtlich der Verfügungstellung von Daten schon bei bloßer Teilnahme an einer Filesharing-Tauschbörse vorliegt.

Dies lehnte das OLG mit der Begründung ab, es gebe keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein bloßer – auch wiederholter – Nutzer von Tauschbören im Internet wisse oder doch damit rechne, dass er die von ihm heruntergeladenenen Daten schon durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung stelle.

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