UPDATE: Ruinöse Abmahnkosten oder Warum man Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben sollte

Das Landgericht Köln hat dem WDR aktuell rechtswidrige Berichterstattung über die Kanzlei Rasch untersagt.

Erst vor kurzem berichtete der WDR in seiner Sendung „Ratgeber Recht“ über den Fall einer alleinerziehenden Mutter, von der wegen der Verletzung von Urheberrechten durch illegales Filesharing angeblich die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 45.000,00 Euro gefordert worden sei. Abgemahnt hatte die Frau die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag eines Musiklabels, und zwar schon im Jahre 2007. Damals wurde seitens der Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit festgeschriebener Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro unterzeichnet. Als nun erneut Urheberrechtverletzungen festgestellt wurden, die über den Anschluss der bereits Abgemahnten begangen worden sein sollen, wurde aus Sicht von Rasch die Vertragsstrafe fällig. Die Anwälte boten im Namen Ihrer Auftraggeberin einen Vergleich an und forderten Zahlung – jedoch von 5.000,00 Euro, nicht, wie vom WDR berichtet, von 45.000,00 Euro.

Gegen die fehlerhafte Berichtserstattung ging die Kanzlei nun erfolgreich vor. Das LG Köln (Beschl. v. 12.11.2010 – Az.: 28 O 852/10) bejahte einen Anspruch der Anwälte auf Unterlassung gegen den Sender, weil dieser in unzulässiger Weise den Eindruck erweckt habe, dass die Kanzlei Rasch eine Vertragsstrafe iHv. 45.000,00 Euro gefordert habe.

Abmahnung – Was tun?

Sicher: 5000,00 Euro sind nicht 45.000,00 Euro. Es bleibt dennoch eine Menge Geld, das man als Abgemahnter gegebenenfalls zahlen muss. Wir können weiterhin nur davon abraten, Unterlassungserklärungen ohne rechtliche Prüfung einfach zu unterschreiben. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung im Einzelfall überprüfen. Häufig ist es zumindest möglich, eine strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abzuändern.

Wir stehen Ihnen kurzfristig und bundesweit zur Verfügung!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

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