Fotolia Abmahnung der Kanzlei Hegewerk für Dirk Vonten

Urheberrecht

Auch nach der Übernahme von Fotolia durch Adobe Stock liegt uns eine Abmahnung des Fotografen Dirk Vonten vor. Die Verfolgung der angeblichen Urheberrechtsverstöße erfolgt nun allerdings nicht mehr durch die Rechtsanwaltskanzlei Pixel.Law, sondern durch die Kanzlei Hegewerk aus Berlin. Diese mahnt nun im Namen von Dirk Volten angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Beanstandet wird hierbei die Verwendung der Bilder von Dirk Vonten, ohne diesen als Urheber zu benennen. 

Der Vorwurf

In der uns vorliegenden Abmahnung wird vorgeworfen, durch die Nutzung einer Fotografie die Urheberrechte des Fotografen Dirk Vonten zu verletzen. Die Einbindung der Fotografie im Rahmen einer Internetseite sei unzulässig,  da Dirk Vonten nicht als Urheber benannt wurde. 

Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Hegewerk ein Verstoß gegen § 19a UrhG (Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) sowie gegen § 13 UrhG vor, wonach der Urheber namentlich genannt werden muss.

Die Forderung

In der Abmahnung wird zunächst neben der Beseitigung des Bildes die Abgabe einer sehr weitgehenden und vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter wird Ersatz der Sicherungs- und Dokumentationskosten sowie Schadensersatz für die angeblich rechtswidrige Nutzung des Fotos verlangt.

Im Rahmen dieses Schadensersatzes soll  zudem Auskunft über die bereits erfolgte und geplante Nutzung des Fotos erteilt werden. Bis diese Auskunftserteilung  erfolgt sei, wird vorläufig ein Schadensersatz geltend gemacht, dessen Höhe von der Kanzlei Hegewerk nach dem MFM-Tarif bemessen wird. Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € verlangt.

Unsere Einschätzung

Die urheberrechtlichen Abmahnungen von Bildern, welche über die Plattform Fotolia (jetzt Adobe Stock) heruntergeladen wurden, sind uns seit Jahren bestens bekannt. Die Lizenzbedingungen von Fotolia sind (bzw. war) äußerst komplex und für Laien schlichtweg kaum verständlich. 

Umso wichtiger ist es daher, die erhaltene Abmahnung ernst zu nehmen und entsprechen prüfen zu lassen. 

Beispielsweise muss anhand der damaligen Lizenzbedingungen überprüft werden, ob die Nutzung tatsächlich gegen diese verstößt. Auch die Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten bemisst sich letztlich danach. 

Im schlimmsten Falle droht ein Gerichtsverfahren, daher sollte hier keinesfalls untätig geblieben werden. 

Was tun?

Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hegewerk  im Namen von Dirk Vonten erhalten haben, sollte diese zunächst Ernst genommen werden. 

Wir empfehlen daher insbesondere in Anbetracht der hohen Forderung und der sehr weit gehenden Unterlassungserklärung die Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen zu lassen.

Insbesondere muss im Einzelfall festgestellt werden, ob die aufgestellten Forderungen so geltend gemacht werden können und welche Taktik sich zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt. Vertrauen Sie daher auf unsere jahrelange Erfahrung mit derartigen Abmahnungen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Unsere Bewertungen sprechen für sich.

Wenn auch Sie eine Fotolia Abmahnung (jetzt: Adobe Stock) von der Rechtsanwaltskanzlei Hegewerk aus Berlin im Namen des Fotografens Dirk Volten für die unberechtigten Verwendung eines seiner Fotos erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen. Wir nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung vor und teilen Ihnen mit, wie Sie am besten reagieren sollten.

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