Corona: Abfrage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus
Zum 15.09.2021 wurde das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) geändert. Insbesondere wurde die Abfragemöglichkeit des Impfstatus neu gefasst. Danach wurden mehr Arbeitnehmer als bisher zur Offenlegung ihres Impfstatus gezwungen. In dem geänderten § 36 Abs. 3 IfSG ist nun die Abfragemöglichkeit des Arbeitgebers mit einer einhergehenden Wahrheitspflicht des…