BGH: Klage gegen ausländische Urheberrechtsverletzung nur bei Inlandsbezug
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch Verhalten mit Schwerpunkt im Ausland einen hinreichenden Inlandsbezug voraussetzt.
Die Entscheidungen betreffen die Rechte von GmbH-Geschäftsführern und Kommanditisten bezüglich der Löschung ihrer persönlichen Daten aus dem Handelsregister und hat weitreichende Folgen für die Praxis.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke angesehen.
Das OLG Hamburg hat sich in einer Entscheidung zu den Voraussetzungen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für eine GmbH geäußert.
Der BGH entschied, dass auch bei einer werblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern nur ein Schadensersatz von 200€ gewährt wird. Die Richter legten einen Gegenstandswert von 6.000€ zugrunde.
Niederlage für die Pumpkin and Honey Bunny UG vor dem LG Hamburg. Die Marke „Allet Jute“ wird durch die Nennung auf Stoffbeuteln nicht verletzt. Es fehle bereits an einer markenmäßigen Verwendung, so die Richter.