EuGH: Geschmack lässt sich nicht urheberrechtlich schützen
Der Geschmack von Lebensmitteln – hier im Fall Käse – kann nach einem Urteil des EuGH nicht urheberrechtlich geschützt werden, da dieser kein Werk ist.
Der Geschmack von Lebensmitteln – hier im Fall Käse – kann nach einem Urteil des EuGH nicht urheberrechtlich geschützt werden, da dieser kein Werk ist.
Der europäische Gerichtshof hat sich im Rahmen einer Vorlagefrage dazu geäußert, wann eine Person im Internet gewerblich handelt. Welche Kriterien der EuGH aufstellt und wie er im Fall entschieden hat, lesen Sie nachfolgend.
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