BGH-Urteile klären: Kein Anspruch auf Löschung persönlicher Daten im Handelsregister

BGH-Urteile klären: Kein Anspruch auf Löschung persönlicher Daten im Handelsregister

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Urteilen vom 23.01.2024, Aktenzeichen II ZB 7/23 und 8/23, entscheidende Klarheit im Bereich des Datenschutzrechts und der Handelsregistereintragungen geschaffen. Die Entscheidungen betreffen die Rechte von GmbH-Geschäftsführern und Kommanditisten bezüglich der Löschung ihrer persönlichen Daten aus dem Handelsregister und hat weitreichende Folgen für die Praxis. In diesem Blogbeitrag erörtern wir die Inhalte der Urteile und deren Auswirkungen auf Betroffene und die Rechtspraxis.

Kein Anspruch auf Löschung persönlicher Daten

Der BGH stellte klar, dass Geschäftsführer und Kommanditisten keinen Anspruch auf Löschung ihres Geburtsdatums oder ihres  Wohnorts im Handelsregister haben. Die Urteile basieren auf der Erwägung, dass solche Eintragungen zur Erfüllung rechtlicher Pflichten des Registergerichts notwendig sind und im Interesse der Öffentlichkeit stehen.

Datenschutzrechtliche Erwägungen

Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten hochhält, lässt sie Ausnahmen zu, wenn die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Der BGH bestätigt, dass dies auf die Eintragung von Daten von Geschäftsführern und Kommanditisten im Handelsregister zutrifft.

Widerspruchsrecht nicht anwendbar

Interessant ist auch die Feststellung des BGH, dass ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO nicht besteht, wenn die Datenverarbeitung aufgrund einer rechtlichen Pflicht erfolgt. Dies verdeutlicht, dass die Pflichten des Handelsregisters Vorrang vor individuellen Datenschutzinteressen haben können.

Konsequenzen für die Praxis

Das Urteil hat bedeutende praktische Konsequenzen. Es unterstreicht die Bedeutung des Handelsregisters als öffentliches Verzeichnis und stärkt dessen Funktion, Transparenz im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Grenzen des Datenschutzrechts im Kontext gesetzlicher Anforderungen aufgezeigt.

Fazit: Urteile mit Signalwirkung

Die BGH-Urteile vom 23.01.2024 setzen klare Signale hinsichtlich des Umgangs mit persönlichen Daten im Handelsregister. Es zeigt, dass der Schutz des öffentlichen Interesses und die Sicherstellung der Rechtssicherheit im Handelsverkehr über individuelle Datenschutzinteressen gestellt werden können.

Noch Fragen?

Für weitere Fragen zu den Auswirkungen dieser Urteile auf Ihre Situation oder allgemein zum Datenschutzrecht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da, um Klarheit in Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu bringen.
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