Rechtliche Aspekte der Werbung zur Fußball-EM 2024: Was Unternehmen beachten müssen

Zlatan

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland ist ein Großereignis, das viele Unternehmen für ihre Werbemaßnahmen nutzen möchten. Doch Vorsicht ist geboten: Die UEFA schützt ihre Marken- und Kennzeichenrechte streng. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Unternehmen beachten sollten, um teure Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Verwendung offizieller Logos und Embleme

Die Verwendung der offiziellen Marken, Logos und Embleme der UEFA ist ohne entsprechende Lizenz strikt untersagt. Dies gilt für alle Arten von Werbung, sei es in Printmedien, auf Webseiten, in Apps oder auf Social Media. Auch die Übernahme des offiziellen UEFA-Spielplans ist urheberrechtlich geschützt und nicht erlaubt.

Lizenzpflichtige Elemente

Die UEFA hat sich zahlreiche Begriffe und Symbole schützen lassen, darunter:

  • EURO 2024™
  • UEFA EURO 2024 GERMANY™
  • UEFA EURO 2024™
  • Das offizielle Logo und Emblem der EM
  • Der EM-Pokal
  • Das Motto der EM „United by Football. Vereint im Herzen Europas™“
  • Grafische Darstellungen der Stadien und Städte, in denen die Spiele stattfinden

Eigene EM-Logos und Begriffe

Unternehmen, die eigene Logos oder Begriffe rund um die EM 2024 für Werbezwecke nutzen möchten, sollten vorab rechtlichen Rat einholen. Es besteht die Gefahr einer „unangemessenen wirtschaftlichen Assoziation mit der EM bzw. der UEFA“, was zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann.

Zulässige Werbung

Zulässig ist Werbung, die allgemein gehalten ist und keine geschützten Marken oder Symbole der UEFA verwendet. Beispiele hierfür sind:

  • „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der EM“
  • „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf erhalten Sie 1 Prozent Rabatt auf unser gesamtes Sortiment“.

Ambush Marketing: Chancen und Risiken

Ambush Marketing, auch bekannt als „Trittbrettfahrer-Marketing“, ist eine umstrittene Marketingstrategie, bei der Unternehmen versuchen, von der Aufmerksamkeit eines Großereignisses zu profitieren, ohne offizielle Sponsoren zu sein. Diese Praxis kann jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie gegen die geschützten Markenrechte der Veranstalter verstößt.

Beispiele für Ambush Marketing

Ein bekanntes Beispiel für erfolgreiches Ambush Marketing ist die Kampagne von Lufthansa während der Fußball-WM 2006, bei der die Flugzeugnasen im Muster eines klassischen Fußballs gestaltet wurden, ohne die offiziellen FIFA-Marken zu verwenden.

Gewinnspiele und Sonderpreise

Sonderpreise und Gewinnspiele anlässlich der EM sind grundsätzlich zulässig, müssen aber die wettbewerbsrechtlichen Regeln und Markenrechte der UEFA beachten. Bei Gewinnspielen mit EM-Eintrittskarten als Preise ist besondere Vorsicht geboten, da diese nur von offiziellen Sponsoren und Partnern der UEFA angeboten werden dürfen.

Rechtliche Beratung

Die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen rund um die Fußball-EM 2024 ist stets eine Frage des Einzelfalls. Vor Veröffentlichung empfiehlt sich daher eine eingehende juristische Prüfung durch einen auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisierten Anwalt.

Public Viewing und kommerzielle Veranstaltungen

Für Public Viewing-Veranstaltungen gelten besondere Regeln. Eine Lizenz der UEFA ist erforderlich, wenn die Veranstaltung kommerziell ausgerichtet ist, also Eintrittsgelder erhoben oder Werbeeinnahmen generiert werden. Die Lizenzgebühren richten sich nach der Zuschauerkapazität und müssen rechtzeitig beantragt werden.

Beispiele für unzulässige Werbung

Nicht empfehlenswert ist es, Marken oder bildliche Logos und Embleme der UEFA ohne entsprechende Lizenz zu verwenden, wie beispielsweise:

  • „Euro 2024-Semmeln“
  • „Munich 2024-Fernseher“
  • Hinweise, die den Eindruck erwecken, man sei offizieller Sponsor oder Partner der UEFA.

Fazit

Unternehmen, die die EM 2024 für Werbezwecke nutzen möchten, müssen sehr sorgfältig vorgehen. Eine frühzeitige Rechtsberatung kann teure Fehler und Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfen. Solange die Grundregeln beachtet werden, sind der Kreativität in der Werbekommunikation zur Fußball-Europameisterschaft keine Grenzen gesetzt. Durch die Beachtung dieser rechtlichen Aspekte können Unternehmen die Fußball-EM 2024 erfolgreich und rechtssicher für ihre Marketingzwecke nutzen.

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