Abmahnung Intersnack Deutschland SE wegen des Verkaufs von "Cheetos"
Uns liegt eine markenrechtliche der Intersnack Deutschland SE wegen des Verkaufs der amerikanischen Snackprodukte „Cheetos“ vor. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Harmsen Utescher ausgesprochen. Im Rahmen des Forderungsschreibens wird sodann die Unterlassung, Auskunft sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangt
Im Folgenden erklären wir Ihnen den Inhalt der Abmahnung und wie am besten hiermit umgegangen werden sollte.
Wer mahnt ab?
Die abmahnende Intersnack Deutschland SE ist Inhaberin der deutschen Marken „Chitos“ (als Wortmarke) und „CHITOS“ (als Wortbildmarke). Die Marken genießen u.a. Schutz für Snackprodukte auf Mais- und Kartoffelbasis. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Harmsen Utescher, welche Ihren Schwerpunkt im Markenrecht haben.
Was wird abgemahnt?
Die Abmahnungen erfolgte hier aufgrund der Nutzung des Zeichens „Cheetos“. Unser Mandant hatte vorliegend Snackprodukte aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. auf Amazon angeboten.
Die Kanzlei Harmsen Utescher sieht hierin einen Markenverstoß gegen die Rechte der Intersnack Deutschland SE. So würde der Verkauf der Snacks unter dem Namen „Cheetos“ die von der Intersnack eingetragenen Marken unzulässig beeinträchtigen.
Insofern wird u.a. die Einstellung des Verkaufs und die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Unser Mandant habe es demnach künftig zu unterlassen, das Zeichen „Cheetos“ für Snackprodukte zu verwenden. Verboten werden soll insbesondere das Anbieten, Verkaufen, in den Verkehr zu bringen, das Besitzen, die Bewerbung oder die Einfuhr derartiger Produkte.
Zudem wird die Auskunft über verkaufte Produkte und die Bezugsquelle gefordert. Hinzu kommt die Geltendmachung entsprechender Anwaltskosten.
Was soll ich bei einer Abmahnung wegen Verkauf von „Cheetos“ tun?
Sofern Sie eine Abmahnung von der Intersnack Deutschland SE für den Verkauf von „Cheetos“-Snackprodukte erhalten haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Anschreiben durch die Kanzlei Harmsen Utescher berechtigt erfolgte.
Zögern sie die Sache nicht unnötig hinaus. Die in den Abmahnungen der Kanzlei Harmsen Utescher angegebenen Fristen sind im Regelfall kurz. Die Forderungen werden von den Rechtsanwälten bei ausbleibender Reaktion auch gerichtlich geltend gemacht. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden und kann durch eine außergerichtliche Klärung abgewendet werden.
Auch sollte weder die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben, noch sollten die geforderten Beträge voreilig gezahlt werden. Mit der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichten sie sich teilweise weitergehend als Sie es müssten. Damit Sie Sich nicht dem Risiko der Zahlung einer Vertragsstrafe aussetzen, sollte die Unterlassungserklärung vorab geprüft und ggf. modifiziert werden.
Es ist also Folgendes zu tun:
- lassen Sie die kurzen Fristen nicht verstreichen
- geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab
- zahlen Sie die geforderten Beträge nicht voreilig
- nehmen sie anwaltlich kompetente Hilfe in Anspruch
So helfen wir Ihnen
Unsere Kanzlei bereits etliche markenrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Primäres Ziel sollte sein, ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dass unsere Mandanten mit dem von uns erzielten Ergebnissen zufrieden sind, spiegelt sich insbesondere auch in unseren Google- und Anwalt.de Bewertungen wieder.
Die Korrespondenz mit der Gegenseite (Harmsen Utescher) übernehmen wir vollständig. Sie müssen sich in dieser Zeit keine weiteren Gedanken machen, da wir sämtliche Verhandlungen führen. Sie werden natürlich jederzeit über den Stand der Bearbeitung informiert.
Kostenlose Ersteinschätzung zur Abmahnung wegen „Chitos“ / Cheetos
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Markenrecht. Im Rahmen unserer markenrechtlichen Tätigkeit haben wir auch unzählige Abmahnungen bearbeitet.
Senden Sie uns Ihre Abmahnung der Intersnack Deutschland SE wegen der Marke „Chitos“ / Cheetos gern unverbindlich und formlos per E-Mail zu. wir werden uns dann umgehend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen melden.
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