Abmahnung wegen Marions Kochbuch

Auch im Jahre 2023 lässt der Betreiber der Plattform Marions Kochbuch die unberechtigte Verwendung seiner Fotos mit Abmahnungen verfolgen. Dies mittlerweile sogar durch drei verschiedene Kanzleien (Albrecht Legal, Pöpken Santjer Bischoff und seit 2021 die Kanzlei Cyfire). Im Rahmen der Forderungsschreiben wird sodann die Unterlassung, Schadensersatz sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verlangt.

Nachfolgend erklären wir Ihnen, ob die Abmahnungen zu Recht erfolgen und was zu tun ist.

Seit wann wird abgemahnt?

Die Abmahnungen für die Nutzung von Bildern der Rezeptseite Marions Kochbuch können bis ins Jahre 2005 zurückverfolgt werden. Hier nahm Herr Knieper die Plattform chefkoch.de aufgrund der Abbildung verschiedener Fotos in Anspruch. Diesbezüglich erging im Jahre 2009 auch eine  Entscheidung des Grundsatzentscheidung Bundesgerichtshof, in welcher die Grundsätze zur Haftung und Haftungsprivilegien von Portalbetreibern (wie chefkoch.de) herausgearbeitet wurden. (BGH, Urteil vom 12. 11. 2009 – I ZR 166/07)

Wer mahnt ab?

Seither wurden die Ansprüche des Herrn Knieper in unterschiedlichen Konstellationen geltend gemacht. So erfolgte die Geltendmachung der Ansprüche zeitweise über die Knieper Verwaltungs GmbH. Mittlerweile macht Herr Knieper die Ansprüche wegen der Nutzung der Bilder von Marions Kochbuch wieder im eigenen Namen gelten. Auch die anwaltliche Anspruchsverfolgung erfolgte durch unterschiedliche Kanzleien. In den letzten Jahren wurden die Abmahnungen durch die Kanzlei Albrecht & Bischoff ausgesprochen, welche sich im Jahre 2022 auflöste. Mittlerweile werden die Rechte von Herrn Knieper durch verschiedene Kanzleien vertreten. Hierzu zählt die Kanzlei Albrecht Legal aus Hamburg, die Sozietät Pöpken Santjer Bischoff und seit 2021 auch die Kanzlei Cyfire aus Frankfurt, welche vor dem Tätigwerden für Herrn Knieper noch die Abwehr von Abmahnung hinsichtlich Marions Kochbuch selbst bewarb. 

Was wird abgemahnt?

Die Abmahnungen für die Lebensmittelbilder von Herrn Knieper auf der Website Marions Kochbuch betreffen im Regelfall Restaurantbetreiber und Webseiteninhaber, die auf ihren Speisekarten oder Internetseiten Bilder der Rezeptseite Marions Kochbuch nutzen. Oftmals wird auch die Nutzung der Bilder auf Social Media (z.B. Facebook, Instagram) abgemahnt.

In den Abmahnschreiben der Kanzleien Albrecht Legal, Pöpken Santjer Bischoff und auch der Kanzlei Cyfire wird sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hinzu kommt die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzes als Lizenzgebühr und die angefallenen Anwaltskosten.

Sind die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?

Oftmals wurde den Abmahnungen in der Vergangenheit entgegengehalten, dass diese in rechtsmissbräuchlicher Weise erfolgt wären. Es wurde vielfach in Gerichtsverfahren argumentiert, das die Website Marions Kochbuch ausschließlich aus dem Grund betrieben wird, die urheberrechtliche Unerfahrenheit von Internetnutzern auszunutzen. Uns sind viele Gerichtsverfahren bekannt, in denen argumentiert wurde, dass es Herrn Knieper ausschließlich darauf ankommen würde, urheberrechtliche Lizenzgebühren geltend zu machen.

Derartige Einwendungen konnten letztlich in keinem der uns bekannten Verfahren durchdringen. Die Gerichte sahen es in keinem der Fälle als erwiesen an, dass ein entsprechendes missbräuchliches Verhalten vorliegen würde.

Sind die Abmahnungen sonst berechtigt?

Sofern Sie eine Abmahnung von Marions Kochbuch durch die Kanzleien Albrecht Legal, Pöpken Santjer Bischoff oder auch der Kanzlei Cyfire erhalten haben, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden, ob diese berechtigt erfolgte. Im Regelfall sind die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung unstreitig und können auch von Herrn Knieper nachgewiesen werden.

Die Ansprüche bestehen also meist dem Grunde nach. Dies bedeutet aber nicht, dass Herrn Knieper hier ein Freifahrtschein zu erteilen wäre. Zunächst muss immer geprüft werden, ob der Vorwurf tatsächlich so zutrifft. Sollte dies der Fall sein, muss geprüft werden, ob die aufgestellte Forderun in der geltend gemachten Höhe überhaupt durchsetzbar ist. Dies ist vielfach nicht der Fall. Mit ausreichend Verhandlungsgeschick können die geforderten Beträge daher merklich reduziert werden.

Was soll ich bei einer Abmahnung wegen Marions Kochbuch tun?

Zögern sie die Sache nicht unnötig hinaus. Die in den Abmahnungen der Kanzleien Albrecht Legal, Pöpken Santjer Bischoff und Cyfire angegebenen Fristen sind im Regelfall kurz. Die Forderungen werden von den Rechtsanwälten bei ausbleibender Reaktion auch gerichtlich geltend gemacht. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden und kann durch eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung abgewendet werden.

Auch sollte weder die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, noch sollten die geforderten Beträge voreilig gezahlt werden. Mit der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichten sie sich teilweise weitergehend als Sie es müssten. Damit Sie Sich nicht dem Risiko der Zahlung einer Vertragsstrafe aussetzen, sollte die Unterlassungserklärung vorab geprüft und ggf. modifiziert werden. Auch die geforderten Beträge lassen sich im Regelfall merklich reduzieren.

Es ist also Folgendes zu tun:

  • lassen Sie die kurzen Fristen nicht verstreichen
  • geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab
  • zahlen Sie die geforderten Beträge nicht voreilig
  • nehmen sie anwaltlich kompetente Hilfe in Anspruch

So helfen wir Ihnen

Wir haben bereits etlichen Mandanten geholfen die von Marions Kochbuch aufgestellten Forderungen merklich zu reduzieren und ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Wir werden für sie tätig und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite. Die Abmahnung wird hier zunächst auf deren Wirksamkeit geprüft. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Urheberrechtsverletzung unstreitig ist, treten wir in Verhandlungen mit der Gegenseite und handeln einen außergerichtlichen Vergleich aus. Bei unseren bisherigen Mandanten ist es uns immer gelungen, den geforderten Betrag nachhaltig zu mindern, sodass letztlich nur ein geringerer Teilbetrag gezahlt werden musste. Auch das Aushandeln einer Ratenzahlung ist durchaus möglich.

Die Korrespondenz mit der Gegenseite und das Aushandeln eines Vergleichs übernehmen wir vollständig. Sie müssen sich in dieser Zeit keine weiteren Gedanken machen, da wir sämtliche Verhandlungen führen. Sie werden natürlich jederzeit über den Stand der Bearbeitung informiert.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Abmahnung von Marions Kochbuch

Arbeitsrecht Arbeitnehmerrecht

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen der Rezeptseite Marions Kochbuch und Herrn Knieper. Im Rahmen unserer urheberrechtlichen Tätigkeit haben wir unzählige Abmahnungen der Kanzleien Albrecht Legal, Pöpken Santjer Bischoff und auch der Kanzlei Cyfire bearbeitet.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung gern unverbindlich und formlos per E-Mail zu. wir werden uns dann umgehend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen melden.

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