Abmahnung der ZeniMax GmbH für „The Elder Scrolls Online“ auf eBay
Unser Mandant hat eine Abmahnung der ZeniMax Germany GmbH durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten. Ihm wird vorgeworfen, auf der Plattform eBay virtuelle Währung (Gold) verkauft und damit in die Rechte ZeniMax GmbH eingegriffen zu haben.
Derartige Abmahnungen sind keinesfalls neu und drohen dann, wenn virtuelle Güter (z.B. virtuelles Gold) unter Nennung geschützter Markenbezeichnungen im Internet verkauft werden.
Nachfolgend erläutern wir den Inhalt der uns vorliegenden Abmahnung und klären auf, was bei dem Erhalt einer ähnlichen Abmahnung zu tun ist.
Inhalt der Abmahnung
Die Abmahnung der ZeniMax GmbH enthält den Vorwurf mehrerer angeblicher Rechtsverstöße durch den Verkauf virtueller Währung (Gold) auf eBay. Die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte machen dabei insbesondere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und einen Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb geltend.
Die ZeniMax wirft unserem Mandanten dabei vor, er habe eine erhebliche Anzahl an Bewertungen für den Verkauf der virtuellen Währung für das Spiel „The Elders Scrolls Online“ erhalten. Aus diesem Grund würde ein gewerbsmäßiges Handeln vorliegen und unser Mandant wäre als Mitbewerber anzusehen. Die Wettbewerbswidrigkeit würde sich aus einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Endbenutzerlizenzvereinbarung ergeben. Der Handel mit virtuellen Gütern bzw. virtueller Währung zu kommerziellen Zwecken wäre demnach wettbewerbswidrig.
Weiter wird durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte vorgeworfen, unser Mandant hätte die Markenrechte an der geschützten Bezeichnung „The Elders Scrolls“ verletzt. Gestützt wird diese Behauptung, auf die angebliche ähnliche Nutzung der Wortfolge von „The Elders Scrolls“ in der Artikelbeschreibung auf eBay und der angeblichen markenmäßigen Nutzung als Herkunftshinweis.
Zuletzt wird noch behauptet, es lege ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der ZeniMax vor. Durch die nicht spielerisch gerechtfertigte Verlagerung großer Mengen an virtueller Währung würde das Wirtschaftssystem des Spiels beeinflusst werden. Es würde weiter eine Benachteiligung „ehrlicher“ Spieler vorliegen.
Die Forderung der ZeniMax
Aufgrund der dargestellten angeblichen Rechtsverstöße macht die Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die ZeniMax Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend. Zudem werden die Rechtsanwaltskosten der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Schadenersatzanspruch geltend gemacht. Diese bemessen den Streitwert der Abmahnung auf 150.000,00 € und beziffern diese demnach auf 2.305,40 €.
Unsere Einschätzung
Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung der ZeniMax durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund des Verkaufs von virtuellen Gütern auf eBay erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.
Im Zweifelsfall beeinträchtigt sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unangemessen und verpflichtet sie weiter, als sie es müssten. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgte oder der angesetzte Gegenstandswert überhöht ist.
Lassen Sie sich daher in solchen Fällen dringend von einem Experten auf diesem Gebiet beraten. Dieser kann schnell feststellen, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, den geltend gemachten Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen nachzukommen.
Was tun?
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes des Markenrechts und des Urheberrechts. Unsere Bewertungen sprechen für sich.
Auch die Abmahnungen der ZeniMax im Namen der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind und seit Jahren vertraut. Bisher konnten wir in diesen Fällen noch mit jedem unserer Mandanten eine zufriedenstellende Lösung finden.
Übersenden Sie uns daher gerne die komplette Abmahnung samt Anlagen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Wir werden Ihnen anschließend eine Einschätzung geben und Ihnen mitteilen, wie hier am besten zu reagieren ist. Sofern wir Sie gegen die ZeniMax vertreten sollen, übernehmen wir sämtliche Verhandlungen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Beiten Burkhardt durch ZeniMax Germany GmbH aufgrund des Verkaufs virtueller Güter bzw. Währung auf eBay erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen. Wir nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung vor und teilen Ihnen mit, wie Sie am besten reagieren sollten.
Rufen Sie uns gern an
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