Markenanmeldung
Das Markenrecht umfasst nicht nur den Schutz deutscher, europäischer und internationaler Marken, sondern auch den Schutz von Unternehmenskennzeichen, Herkunftsangaben, Internet-Domains und Werktiteln. Schutz kann durch eine Markenanmeldung und anschließende Eintragung oder Verkehrsdurchsetzung erreicht werden. Der Schutz einer eingetragenen Marke beginnt mit Anmeldetag und dauert 10 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung. Nicht jede gewünschte Marke ist jedoch schutzfähig.
Wir beraten Sie bei Wahl Ihrer Marke, prüfen die Schutzfähigkeit und führen das Anmeldeverfahren durch. Wird Ihnen die Verletzung einer fremden Marke vorgeworfen, prüfen wir Sachverhalt und finden die optimale Lösung für Sie. Möchten Sie gegen eine fremde Marke vorgehen oder wird ihre Marke angegriffen, sind wir ein kompetenter Streitgenosse.
Deutsche Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet € 300,- bzw. € 290,- (Online-Anmeldung) Gebühren und beinhaltet bis zu drei sogenannte Waren- und/oder Dienstleistungsklassen. Die Angabe dieser Klassen ist erforderlich, um eine Klassifizierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Das Waren- und Dienstleistungsklassement gilt international. Ab der vierten benannten Klasse ist für jede weitere Waren- und/oder Dienstleistungskasse eine weitere Gebühr von € 100,- zu zahlen. Die jeweiligen Gebühren sind bereits mit der Antragstellung zu entrichten.
Europäische Markenanmeldung
Für die Eintragung einer Marke für den europäischen Binnenmarkt mit Geltung in 27 Ländern inklusive Deutschland ist eine Anmeldegebühr an das Amt der Europäischen Union (EUIPO) in Alicante zu entrichten, die von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen abhängt.
Internationale (weltweite) Markenanmeldung
Die Anmeldung zur Erreichung von Markenschutz über die Grenzen der Europäischen Union hinaus erfolgt bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf. Dem sogenannten „Madrider Abkommen“, das internationalen Markenschutz garantiert, sind die meisten Staaten der Erde beigetreten.
Werktitelschutz
Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmen, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (§ 5 Abs. 3 MarkenG). Als solche sonstigen vergleichbare Werke kommen u. a. Internetdomains und Computerprogramme in Betracht.
Wir melden Ihre Marke an - schnell und unkompliziert.
Markenanmeldung Deutschland
Markenanmeldung beim DPMA ohne Zusatzleistung wie bspw. professionelle Ähnlichkeitsrecherche oder Markengutachten.
Markenanmeldung beim DPMA mit professioneller Ähnlichkeitsrecherche, ausführlichem Markengutachten, Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung.
Markenanmeldung Europa
Markenanmeldung beim EUIPO ohne Zusatzleistung wie bspw. professionelle Ähnlichkeitsrecherche oder Markengutachten.
Markenanmeldung beim EUIPO mit professioneller Ähnlichkeitsrecherche, ausführlichem Markengutachten, Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung.
* Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden. Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. 19% USt. und der anfallenden Gebühren der Markenämter. Eine Übersicht über die Gebühren der Ämter finden Sie hier.
Melden Sie Ihre Marke schnell und einfach über unsere Buchungsmaske an (einfach auf die obigen Buttons klicken) oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail:
Rufen Sie uns gern an
040/411 676 25
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail
info@rieck-partner.de
Weitere Fragen rund um Markenanmeldung, Markenrecherche und Markengutachten erklären wir Ihnen in unserem großen FAQ.