Was umfasst der Schutz?

Durch den Werktitelschutz ist es Dritten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen in einer Weise zu verwenden, die geeignet ist, Verwechselungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Damit schützt der Werktitelschutz grundsätzlich vor Verwechselungen durch ähnlich bezeichnete Werktitel. Dies ist der Unterschied zu einem Schutz durch das Urheberrecht, bei dem der Inhalt eines Werkes geschützt wird, während der Werktitelschutz ausschließlich die Bezeichnung des Werks als solches schützt und so dafür sorgt, verschiedene Werktitel voneinander abzugrenzen.

Voraussetzungen für das Entstehen des Werktitelschutzes:

Wann ist eine Markenanmeldung sinnvoller?

Grundsätzlich können sowohl Markenschutz als auch Werktitelschutz nebeneinander bestehen. Sind die Anforderungen für eine Markenanmeldung erfüllt, empfiehlt sich eine solche unter Umständen ebenfalls. Die Hauptvorteile des Markenschutzes sind:

Sofern jedoch ausschließlich ein Titel für ein sich in Arbeit befindliches Buch geschützt werden soll, genügt der Schutz des Werktitels grundsätzlich. Die damit verbundenen Kosten für die Publikation in einem Titelschutzanzeiger sind mit ab 115 € für jeden ersten Titel (jeder weitere circa 25 €) deutlich geringer als die Gebühren für die Anmeldung einer Marke, welche sich für die ersten 5 Jahre auf mindestens 290,- € belaufen. Hinzu kommt das schnellere „Verfahren“: Für einen Titelschutz reicht die Benutzung des Werktitels und die Publikation in einem Titelschutz-Anzeiger (wöchentlich erscheinend) aus, während eine Markenanmeldung aufgrund der 6-monatigen Widerspruchsfrist mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Wie lang besteht der Werktitelschutz?

Der Schutz endet grundsätzlich mit der Nichtbenutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr. Eine Nichtbenutzung kann sowohl in der endgültigen Aufgabe des Werkes als auch in der Benutzungsaufgabe des Titels liegen. Letzteres ist dann der Fall, wenn für das Werk ein neuer Titel bzw. Name verwendet wird.

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