Wenn bei Ebay nach dem Hinweis von Rolex auf Angebote gefälschter Uhren mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die den Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten, gesperrt werden, ist es eBay nicht zuzumuten, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2009 – I-20 U 204/02
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/Urteil-eBay-muss-nicht-jedes-einzelne-Angebot-pruefen–/meldung/133604