Abmahnung: Kennzeichnungspflicht bei der Nutzung von Bildern, aboutpixel.de
Nutzer von Bilddatenbanken wie aboutpixel.de sollten aufpassen: Auch wenn oft von „freien Bilddatenbanken“ die Rede ist, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die Bilder vollkommen frei verwendet werden dürfen. So hat der Urheber (in den meisten Fällen dürfte dies der Fotograf sein) das Recht zu entscheiden, wie sein Werk zu kennzeichnen ist. Entsprechend ist beispielsweise in den Nutzungsbedingungen von aboutpixel.de unter § 17 (8) als Standardlizenz die Nutzung mit Quellenangabe vorgesehen. Wer ein Bild von aboutpixel.de verwenden möchte, muss daher standardmäßig aboutpixel.de als bereitstellende Datenbank und den Lizenzgeber, sprich, den Urheber des Bildes, nennen – ansonsten drohen kostspielige Abmahnungen.
Darüber, dass mit „Lizenzgeber“ nicht ebenfalls aboutpixel.de gemeint ist, mag der ein oder andere Nutzer schnell hinweg gelesen haben. Der Adressat einer uns vorliegenden Abmahnung zumindest hatte zwar aboutpixel.de als Quelle genannt, nicht jedoch den Namen des Fotografen. Prompt flatterte ihm unliebsame Post ins Haus. Nun soll er zahlen: 546,69 Euro Rechtsanwaltskosten und 600,- Euro pauschalen Schadensersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung. Beachtlicherweise wird Unterlassung der urheberrechtswidrigen Nutzung in dem vorliegenden Schreiben nicht ausdrücklich gefordert. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungist ist dem Schreiben schlicht als Anlage beigefügt.
Was ist zu tun?
Sofern Sie bisher kein Abmahnschreiben erhalten haben: Lesen Sie unbedingt die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Portals, von dem das jeweilige Foto stammt und passen Sie ggf. Quellenangaben an. Wenn Sie die Quelle eines Bildes nicht kennen oder nicht mehr nachvollziehen können, woher Sie das Bild haben, sollten Sie auf eine Verwendung auf Ihrer Website besser verzichten.
Sofern Sie bereits eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, gilt wie üblich: Keine Panik! Lesen Sie die Abmahnung genau. Achten Sie auf Fristen. Informieren Sie sich über mögliche Folgen, bevor Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben!
Legen Sie die Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt, möglichst einem Fachanwalt für Urheber und Medienrecht oder für gewerblichen Rechtsschutz, vor und lassen Sie den Sachverhalt prüfen. In vielen Abmahnungen werden zu weitgehende Forderungen geltend gemacht. In diesen Fällen kann ein für Sie oft wesentlich günstigeres Ergebnis erreicht werden. Gegebenenfalls kann Ihr Anwalt eine angemessene, modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren.
Wir stehen Ihnen gerne, auch kurzfristig und bundesweit, zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns!
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email/pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.