Im Auftrag der PartyLite GmbH werden durch die Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Theye Personen abgemahnt, die Produkte der PartyLite GmbH auf der Auktionsplattform eBay weiterverkaufen. Soweit es sich bei ihnen um sogenannte PartyLite-„Beraterinnen“ handelt, wird ihnen vorgeworfen, durch diese Art des Verkaufs gegen den mit der PartyLite GmbH geschlossenen „BeraterInnenvertrag“ verstoßen zu haben, der einen Verkauf ihrer Produkte nur im Rahmen von Heimvorführungen erlaube. Andere Personen werden zumeist wegen der Nutzung der geschützten Marke „PartyLite“ oder bei Nutzung von Produktfotografien der PartyLite GmbH wegen Urheberechtsverletzungen abgemahnt. Weiter wird auch abgemahnt, dass durch den Verkauf über z. B. eBay gewerbliches Ausmaß erreicht sei und die Verkäufer nicht mehr als Privatpersonen tätig seien, weshalb wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verletzt seien und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden müsse.
Erhebliche Forderungen
Büsing, Müffelmann & Theye fordern die Abgemahnten weiter dazu auf neben der kurzfristigen Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung, in der z. B. eine heute eher unübliche, feste Vertragsstrafe von mehr als 5.000,- Euro festgesetzt ist, Auskunft über Namen und Anschrift sämtlicher Lieferanten der PartyLite-Produkte zu erteilen. Ebenso sollen die Abgemahnten die Rechtsanwaltskosten z. B. aus einem Streitwert von 20.000,- Euro ebenfalls innerhalb kurzer Frist zahlen.
Was tun?
Sollte Sie eine Abmhanung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 040/4116762-5, Fax 040/4116762-6 mit Rat und Tat zur Verfügung. Natürlich informieren wir Sie sofort über die möglichen Kosten unseres Tätigwerdens. Wir vertreten bundesweit, schnell & preiswert.