Abmahnung: UGG Boots aus Australien
Die Firma Deckers Outdoor Corporation aus den USA ist seit längerem durch ihre Abmahnungen gegenüber Unternehmern wie auch Verbrauchern hinsichtlich sog. UGG-Boots aufgefallen.
Als Inhaberin der Wort-/Bildmarke, welche den Schriftzug „UGG Australia“ abbildet, gehen die von ihr beauftragten Rechtsanwälte deshalb gegen Personen vor, die nach Ansicht von Deckers unberechtigt Stiefel, welche mit der Bezeichnung UGG versehen sind, nach Deutschland einführen. Nach der Mitteilung über die Zurückhaltung der Sendung durch die deutschen Zollbehörden bekommen die Adressaten auch Post von Rechtsanwälten, die im Auftrag von Deckers u.a. die Zustimmung zur Vernichtung und Übernahme der entstandenen Kosten einfordern.
Zu dieser bisherigen unveränderten Sachlage kommt nunmehr allerdings hinzu, dass die Rechtsanwälte der belgischen Kanzlei Gevers & Partner – übrigens auf Englisch sowie unter Beifügung einer sehr fehlerhaften deutschen Übersetzung – nicht Empfänger abmahnen, die möglicherweise gefälschte Ware aus China beziehen, sondern Käufer, die die Stiefel direkt aus Australien bestellt haben. Dort handelt es sich bei dem Begriff „UGG“ bzw. „UGG Boots“ allerdings nicht um einen einzigartigen Produktnahmen, sondern um einen allgemein geläufigen Gattungsbegriff für eine bestimmte Art von Stiefeln, weswegen die entsprechende Marke in Australien aufgrund eines Urteils im Jahr 2006 gelöscht wurde.