Abmahnung UGG Lammfell – Stiefel für Deckers Outdoor Corporation durch Lippert, Stachow & Partner

Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner mahnen im Auftrag der amerikanischen Deckers Outdoor Corporation aus Goleta, Kalifornien, vermeintliche Markenrechtsverletzungen durch Verwendung der Bezeichnung UGG für Lammfell – Stiefel ab. Empfänger der Abmahnung hatten z. B. im Internet entsprechende Stiefel angeboten und sollen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Markenrechtsverletzung abgeben. Außerdem wird u. a. die Erstattung der Anwaltskosten von Lippert, Stachow & Partner für die Abmahnung gefordert, die z. B. nach einem Gegenstandswert von € 100.000,- € 1780,20 ausmachen. Es wird jedoch die doppelte Summe verlangt, also € 3560,40, da angeblich die Hinzuziehung eines Patentanwaltes erforderlich gewesen sei.

Gattungsbegriff als Marke?

Die Deckers Outdoor Corporation ist tatsächlich Inhaberin u. a. einer deutschen Marke UGG und einer Gemeinschaftmarke der Europäischen Union. Allerdings hat die Deckers Outdoor Corporation eine in Australien angemeldete Marke in einem Rechtsstreit verloren. Das entscheidende Argument war, dass es sich zumindest in Australien bei UGG um eine Gattungsbezeichnung handele, die niemals hätte eingetragen werden dürfen. Solche Lammfellstiefel heissen in Australien nun einmal UGG. Eine einzelne Firma könne einen solchen freihaltebedürftigen Gattungsbegriff nicht durch Markenanmedlung monopolisieren und Mitbewerbern die Nutzung des Begriffs untersagen. Ähnliche Versuche, die anderen Marken der Deckers Outdoor Corporation in den USA und in der Europäischen Union zu Fall zu bringen, scheiterten jedoch in den USA und in den Niederlanden bislang, da die Richter dort jeweils annahmen, es handele sich bei dem Begriff UGG eher um eine Herkunftsangabe, da der Käufer stets die Herkunft von Deckers Outdoor Corporation vermute, wenn Lammfellstiefel mit UGG gekennzeichnet seien.

Was tun?

Wir halten diese Argumentation angesichts des eindeutig und nachweislich vorliegenden Gattungsbegriffs für jedenfalls gewagt. Außerdem können wir nur davor warnen, die den Abmahnungen beiligenden Entwürfe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Auch die geltend gemachten Gegenstandswerte und Rechtsanwalts-Gebühren sind zumindest diskussionswürdig.

Wir prüfen für Sie gerne die Berechtigung solcher Abmahnungen und beraten Sie taktisch und wirtschaftlich sinnvoll.

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