Urheberrechtsverletzung durch Digitalisierung von Uni-Bibliothek?

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will die Universität Würzburg verklagen. Diese hat nämlich die gefragtesten Werke ihrer Bibliothek digitalisiert. Der Börsenverein sieht darin eine Urheberrechtsverletzung.

In Bayern können Universitäten den Studenten pro Semester 500 Euro an Studiengebühren abnehmen. So tut es auch die Universität Würzburg. Diese hatte aus diesem Topf 70.000 Euro entnommen, um die 500 gefragtesten Bücher, die fast ständig vergriffen waren, zu digitalisieren.

Nach Paragraph 52b Urhg sind Bibliotheken dazu berechtigt, Leseterminals einzurichten, an denen die Bibliotheksbesucher die Werke in elektronischer Form lesen können. An der Universitätsbibliothek Würzburg konnte man die Werke jedoch nicht nur an den Terminals lesen, sondern es war auch möglich, die Lehrbücher abzuspeichern oder auszudrucken. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nahm das zum Anlass, der Universität eine Abmahnung zu schicken. Nun droht sogar eine Klage.

Die Universität zeigte sich dabei keinesfalls kampfeslustig, sondern schränkte den Zugriff auf die digitalisierten Werke technisch weiter ein. Dem Börsenverein reicht das jedoch nicht und er strebt eine Musterklage an. Damit will der Branchenverband gerichtlich klären, ob Bibliotheken überhaupt berechtigt sind, Bücher einzuscannen, um sie dann zugänglich zu machen. Der Börsenverein vertritt da einen anderen

Standpunkt: Bücher sollen nur dann als digitale Fassung in Bibliotheken angeboten werden, wenn der Verlag vorher selbst eine digitale Version herausgebracht hat.

Der Börsenverein plant derzeit auch einen vergleichbaren Musterprozess zum Paragraph 52a Urhg. Dieser erlaubt Schulen und Universitäten, Lehrbücher teilweise im Intranet anzubieten. Dadurch können Studenten und Forscher leichter arbeiten, da so nicht jeder das Werk selbst kaufen muss, wenn er einzelne Ausschnitte für seine Arbeiten braucht. Die Buchbranche sieht darin jedoch den Untergang des Verkaufs von wissenschaftlichen Büchern. „Es gibt Anzeichen dafür, dass die Vorschrift zunehmend dazu führt, dass von manchen Hochschulen auf die Empfehlung von Lehrbüchern verzichtet und nur noch mit 52a-Links zu Lehrbuchteilen gearbeitet wird“, meint der Justiziar des Börsenvereins Christian Sprang.

Quelle:
http://www.gulli.com/news/b-rsenverein-uni-w-rzburg-2009-03-01/

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