Abo-Falle im Internet: Geschädigte können Ersatz von Anwaltskosten verlangen

Nutzer, die im Internet in eine sog. Abo-Falle getappt sind, sollten die geltend gemachten Forderungen nicht einfach akzeptieren. Abo-Fallen sind z. B. Internetseiten, auf denen nützliche Programme zum Download angeboten werden. Vor dem Download muss man jedoch seine Adressdaten angeben. Monate später kommt dann eine Rechnung über meist 80 – 90 €, da man angeblich ein Abo abgeschlossen habe. Für den Fall der Nichtzahlung werden hohe Mahnkosten und die Einschaltung eines Anwalts sowie Klage angedroht. Viele Menschen zahlen aus Angst vor Repressalien und weiteren Kosten. Die Anbieter freuen sich über sprudelnde Geldquellen durch Programme, die es überall gratis gibt. Doch muss man wirklich zahlen? Ist man wirklich einen Vertrag eingegangen? Sind die Kosten rechtmäßig? Die nachfolgenden Entscheidungen zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist, sich zu wehren:
Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 12.08.2009 (Az. 9 C 93/09, Volltext bei OpenJur http://openjur.de/u/31368-9_c_93-09.html) entschieden, dass das Opfer einer sog. Abo-Falle von dem Anwalt, der die unberechtigte Forderung einzutreiben sucht, Schadensersatz verlangen kann, wenn dem Anwalt bekannt sei, dass die einzutreibende Forderung nicht existiere. Denn bei der bewussten Geltendmachung nicht existenter Forderungen handele es sich um Beihilfe zum versuchten Betrug. Der Geschädigte könne deshalb die Kosten, die ihm bei der Abwehr der unberechtigten Forderung entstanden seien, ersetzt verlangen.
Ähnlich entschied auch das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 14.01.2010 (Az.: 10 S 53/09, Volltext unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100031.htm): Hintergrund des Verfahrens war der Streit eines Verbrauchers mit einem Dienstleistungsanbieter, der auf seiner Website allgemein kostenfrei Programme zum Download anbot, den Download jedoch anschließend in Rechnung stellte. Lediglich in der Anmeldemaske fand sich der – nicht einfach erkennbare – Hinweis, dass Kosten anfallen würden. Wehrten sich die Betroffenen mit anwaltlicher Hilfe gegen die Forderungen wurden diese sofort fallen gelassen. Das Gericht befand, dass der Anbieter fahrlässig handelt, wenn ihm die Missverständlichkeit seines Angebots bewusst ist, was im vorliegenden Fall aufgrund der Vielzahl von Verbraucherbeschwerden angenommen wurde. Der Geschädigte könne deshalb seine Anwaltskosten von dem Anbieter ersetzt verlangen.

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