Gewinnspiele im Internet – was muss man beachten?

Sie möchten ein Gewinnspiel im Internet oder eine andere Werbeaktion durchführen und per Social Media ankündigen? Dabei sollen die potentiellen Kunden etwas gewinnen können? Eine solche Werbeaktion ist als eine Art Gewinnspiel einzuschätzen. Hierbei gibt es, insbesondere auf Facebook und anderen Social Media – Plattformen, ganz besondere Bedingungen zu beachten.

Grundsätzlich gilt für die Veranstaltung von Gewinnspielen, dass es sich dabei nicht um ein zulassungspflichtiges Glücksspiel handeln darf.

Darüber hinaus ist auch die Kopplung eines Gewinns an den Erwerb von Waren und Dienstleistungen oder die Ausübung von psychologischem Kaufzwang kritisch und unter Umständen wettbewerbsrechtlich unlauter.

Ganz wichtig ist, dass, auch bei so „lapidaren“ Gewinnspielen im Internet, absolut klare Angaben über Gewinne und mögliche Folgekosten gemacht werden. Jedes Gewinnspiel muss genauester Angaben zu den Preisen enthalten. Die Teilnehmer müssen erkennen können, welche Gewinne es gibt und welche Wertigkeit diese Gewinne haben. So ist es insbesondere nicht erlaubt, über den Wert eines Gewinns zu täuschen. Unter Umständen treffen Sie daher Aufklärungspflichten, wenn mit Fehlvorstellungen seitens der Teilnehmer zu rechnen ist.

Außerdem müssen Sie über mögliche Zusatzkosten aufklären (z.B. Kosten bei Teilnahme per Mobilfunk, SMS o.ä.).

Auch müssen die angekündigten Gewinne in jedem Fall ausgeschüttet werden.

Weiter müssen sämtliche Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angegeben werden, damit eine Irreführung ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört insbesondere,

  • wer teilnehmen darf,
  • wann das Gewinnspiel beginnt und endet,
  • was genau zu gewinnen ist,
  • Angaben, wann eine mögliche Verlosung stattfindet,
  • Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden,
  • Regeln, wie die Gewinne zu den Gewinnern gelangen und
  • was mit möglicherweise erhobenen Daten passiert.

Unter Umständen sollten Sie Angaben machen, wie viele Gewinne insgesamt ausgehändigt werden und, dass nach Ausgabe der festgelegten Anzahl von Gewinnen das Gewinnspiel/die Aushändigung endet.

Sollten Sie hier unsicher sein, so formulieren wir Ihnen gerne nach Rücksprache einen entsprechenden Teilnahmebedingungen-Text, müssten hierfür aber zusätzliche Vergütung verlangen. Da wir bislang nicht davon ausgehen, dass Daten der Teilnehmer erhoben werden, ersparen wir uns weitere Ausführungen zum Datenschutz und insbesondere der Nutzung von Teilnehmerdaten für Werbezwecke. Falls Sie auch hier weitere Informationen wünschen, so können wir Ihnen diese gerne gegen Pauschalhonorar zur Verfügung stellen.

Weiter ist noch zu bedenken, ob Daten, insbesondere Namen, Bilder und ähnliches von Teilnehmern veröffentlicht werden sollen. Hierfür müssten gesonderte Einwilligungen vor Veröffentlichung eingeholt werden. Auch gibt es besondere Vorschriften für den Minderjährigenschutz.

Schließlich sollten Sie unbedingt noch den Rechtsweg ausschließen mit der bekannten Formulierung „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“

Bei Durchführung auf Facebook sollten Sie noch einmal die aktuellen Facebook-Regeln für Gewinnspiele im Internet prüfen, auffindbar unter https://de-de.facebook.com/page_guidelines.php

Noch Fragen zum Thema Gewinnspiele im Internet? Tel. 040/41167625 oder:

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