Wir berichteten bereits, dass Ralph Schneider (www.markenglas.de) durch die Kanzlei SH Rechtsanwälte (früher: Kanzlei Scharfenberg) aus Berlin wegen angeblicher Urheberrechte abmahnt.
Mittlerweile liegen uns viele weitere Abmahnungen vor, die zunächst Rechtsanwältin Scharfenberg, anschließend Rechtsanwalt Hämmerling und nun Rechtsanwältin Nagorski für Ralph Schneider ausgesprochen haben.
Was wird vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling Scharfenberg wird behauptet, dass Ralph Schneider Fotograf und damit Urheber der Fotos sei, die in der Abmahnung abgebildet werden. Die Fotos soll unsere Mandantin bei eBay Kleinanzeigen verwendet haben, wobei lediglich die entsprechenden links aufgeführt werden.
Unsere Mandantin soll das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Vervielfältigung verletzt haben. Außerdem fehle, so die Kanzlei SH Rechtsanwälte, die Nennung des Urhebers am Bildmaterial. Ralph Schneider habe daher Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit 10 Tagen angesetzt.
Anschließend teilen Rechtsanwälte Hämmerling Scharfenberg mit, dass sich der Schadensersatzanspruch des Ralph Schneider je Bild auf 1.395 EUR belaufen würde. Da unsere Mandantin zwei Fotos verwendet habe, soll sie also 2.790 EUR zahlen. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich nach Rechnung der SH Rechtsanwälte für die Nutzung von zwei Fotos auf 924,80 EUR.
Was ist zu tun?
Da Rechtsanwälte Hämmerling Scharfenberg der Abmahnung keine vorformulierte Unterlassungserklärung beifügen, ist der Abgemahnte auf sich selbst gestellt. Wir empfehlen unter diesen Voraussetzungen dringend die Hinzuziehung einer spezialisierten Kanzlei. Denn bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung kommt es auf jedes einzelne Wort an. Laien und selbst nicht spezialisierte Juristen verfangen sich schnell im Dschungel der Formulierungen. Vielfach sind bereits Mandanten zu uns gekommen, deren eigenständige Unterlassungserklärung von der Kanzlei SH Rechtsanwälte nicht angenommen wurde. So kann schnell eine teure einstweilige Verfügung drohen. Diese Kosten werden dann durch das Gericht festgesetzt und können mittels eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.
Noch schlimmer: Oft erweisen sich Abmahnungen als unwirksam. In diesem Fall besteht aus § 97a Abs. 4 UrhG ein Anspruch des Abgemahnten auf Ersatz seiner Anwaltskosten gegen den Abmahner. Werfen Sie diese Chance auf den rechtmäßigen Gegenschlag nicht weg! Wer sich hier ohne Prüfung durch eigene Juristen unterwirft und zahlt, bereut dies spätestens bei der Forderung einer Vertragsstrafe, falls der Verstoß noch einmal passiert. Ruinieren Sie sich nicht mit einer unbedarften Unterschrift!
Wenn auch Sie eine Abmahnung der SH Rechtsanwälte im Auftrag des Ralph Schneider erhalten haben, sollten Sie sich schnellstens kompetenten rechtlichen Rat vom Spezialisten einholen. Urheberrecht ist eine komplizierte Spezial-Materie. Auch viele Juristen haben hier Probleme. Verfangen Sie sich nicht im Dschungel der Rechtsprechung. Nehmen Sie die Abmahnung sofort ernst. Ansonsten droht schnell bei Verfristung der Abmahnung ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit weiteren erheblichen Kosten.
Wir helfen! Tel. 040/411 67 62 5
Wir sind unter anderem auf das Urheberecht spezialisiert. Rechtsanwalt Rieck ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und stellt Ihnen die gesamte Kompetenz der Kanzlei zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die Vorwürfe zu prüfen und zusammen mit Ihnen das weitere Vorgehen zu entscheiden. Kontaktieren Sie uns, wenn wir für Sie tätig werden sollen. Wir lassen Sie gleich wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Denken Sie auch daran, uns den gesamten Vorgang mit etwaiger Korrespondenz und Ihren Kontaktdaten zuzusenden. Schicken Sie alles an:
- Fax 040/411 67 62 6
- E-Mail info(at)ipcl-rieck.de
Absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet. Ein Mandatsverhältnis kommt durch die bloße Zusendung nicht zustande.