-
Abmahnkosten eines Verbandes und Kosten für Abschlussschreiben grds. nicht erstattungsfähig
Das OLG Hamburg hat in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 09.05.2019, Az.: 3 U 132/17) geurteilt, dass weder die anwaltlichen Abmahnkosten noch die Kosten für ein Abschlussschreiben eines Wettbewerbsverbandes erstattungsfähig sind.
18. September 2019
Weitere laden…
Neueste Beiträge
- Cannabis Social Clubs in Deutschland: Rechtliche Grundlagen und häufige Stolpersteine
- BGH-Urteile klären: Kein Anspruch auf Löschung persönlicher Daten im Handelsregister
- Alles über Miturheberschaft und verbundene Werke im deutschen Urheberrecht
- EU-Sanktionen: Verträge mit Unternehmen in Russland verboten?
- Corona: Abfrage des Arbeitgebers nach dem Impfstatus