Nun hat es ihn doch erwischt: Das Landgericht Hamburg verurteilte den Rapper Anis Mohamed „Bushido“ Ferchichi am gestrigen Dienstag wegen Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz in erheblicher Höhe. Zudem sollen sämtliche betroffene CDs zurückgerufen und vernichtet werden. Der Vorwurf: Bushido habe mehrfach urheberrechtlich geschützte Tonfolgen aus Songs der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary ohne Erlaubnis für eigene Titel verwendet und damit deren Verwertungsrechte verletzt. Insgesamt 13 Lieder auf 11 Alben, Singles und Samplern sollen betroffen sein. Der im Zuge des Verfahrens beauftragte musikwissenschaftliche Gutachter soll von einer „drastischen Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle“ gesprochen haben. Bushido, selbst im Abmahngeschäft äußerst aktiv, hat sich in der Netzgemeinde nicht viele Freunde gemacht und muss nun einiges an Häme über sich ergehen lassen. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig.
„Alles nur geklaut?“
Bereits im Jahr 2007 war Bushido ein ähnlicher Vorwurf gemacht worden: Die norwegische Metal-Band Dimmu Borgir hatte in einem Titel des Rappers eigenes Musikmaterial wiedererkannt und geklagt. Damals einigte man sich außergerichtlich. Ein weiterer, wenn auch bisher nicht bestätigter Vorwurf kommt von Seiten der amerikanischen Gothic-Band Nox Arkana. Auch sie behaupten, Bushido habe sich für sein Album „Von der Skyline Zum Bordstein Zurück“ (2006) ohne Erlaubnis bei drei Nox Arkana-Titeln bedient zu haben. Die Band hat angekündigt, rechtliche Schritte einleiten zu wollen.