Neues Widerrufsrecht in Kraft

Seit Ende vergangener Woche (04.08.2011) ist das neue Widerrufsrecht in Kraft. Dabei wurden die Vorschriften zum Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrecht an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. Entsprechende Änderungen hat deshalb auch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung erfahren. Die Verwendung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, bietet sich aber zum Zwecke der Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen an.

Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten; das seit dem 11.06.2010 gültige Muster der Widerrufsbelehrung darf solange weiter verwendet werden.

Shopbetreiber sollten jedoch darauf achten, ihre Widerrufsbelehrung aktuell zu halten. Das spart im Zweifel Ärger und Nerven.

Wenn Sie Fragen zum Widerrufsrecht, zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum eCommerce allgemein haben: Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!

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