Vor kurzem berichteten wir über die neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese müssen ab dem 9. Januar 2016 auf die neue Online-Streitbeilegung-Plattform der Europäischen Komission „Online Dispute Resolution“ (OS-Plattform) hinweisen. Dieser Hinweis muss für Verbraucher leicht auffindbar sein.
Das Problem: Bis vor kurzem gab es diese Plattform überhaupt noch nicht. Mittlerweile steht sie jedoch unter folgendem Link zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Leider steht die Online-Streitbeilegungs-Plattform Online Dispute Resolution jedoch bislang nur in englischer Sprache zur Verfügung. Auch weist sie selbst darauf hin, dass sie erst ab dem 15. Februar 2016 funktionieren soll. Weiteres bleibt also abzuwarten. So kann es bei solcherlei Großprojekten häufiger zu Verschiebungen kommen, wie die Vergangenheit zeigt.
Manche Auguren sahen deshalb bereits eine neue Abmahn-Falle für Online-Händler am Horizont. Auch dies bleibt abzuwarten. Sicherheitshalber sollten Online-Händler jedenfalls die Verlinkung auf die oben genannte Online-Streitbeilegungs-Plattform in ihren Internet-Shops vornehmen. Damit der Link auch leicht auffindbar ist, sollte er mindestens im Impressum und den AGB bzw. Verbraucherhinweisen, am besten aber gut sichtbar auf die Startseite gelegt werden.
Weitere Fragen beantworten zur OS-Plattform wir Ihnen gerne. Wir prüfen auch Ihren Internet-Shop insgesamt rechtlich für sie auf Abmahn-Gefahr. Rufen Sie uns gleich an: