Ralph Schneider verlangt (nur noch) MFM-Sätze.

In der Vergangenheit berichteten wir bereits mehrfach über Abmahnungen des Herrn Ralph Schneider (www.markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte bzw. SH Rechtsanwälte. Aufgrund einer Namensänderung heißt die beauftragte Kanzlei des Herrn Ralph Schneider nun Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte (HvLS Rechtsanwälte). Und nicht nur das hat sich geändert:

Was ist neu?

Auch die Berechnung des aus der Abmahnung angeblich resultierenden Lizenz-Schadens wird von der Kanzlei HvLS Rechtsanwälte neu berechnet. Seit mehr als zwei Jahren behauptete die Kanzlei HvLS Rechtsanwälte (damals SH Rechtsanwälte) konsequent im Namen des Herrn Ralph Schneider, er habe eine eigene Lizenzierungs- und Vertragspraxis. Deshalb stehe ihm für die unlizenzierte Nutzung eines seiner Fotos auf eBay  ein Schadensersatz von insgesamt 1.395,00 EUR zu. Dies selbst, wenn die Nutzung nur 1 Tag andauerte. Diese Berechnungen haben wir bislang für unsere Mandanten konsequent abgelehnt.
Jetzt treffen für alle unsere Mandanten, die auf die Forderung des Herrn Ralph Schneider nicht eingegangen sind, neue Schreiben der Kanzlei HvLS Rechtsanwälte ein. In diesen wird der angebliche Lizenzschaden neu berechnet. Die Neuberechnung wird nunmehr auf die Grundlagen der MFM – Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto- und Marketing) gestützt. Diese Tabellen werden von vielen Gerichten als Richtlinie zur Einschätzung eines angemessenen Schadensersatzes für den Urheber herangezogen, jedenfalls wenn es sich beim Urheber um einen Profi-Fotografen und beim betroffenen Foto um ein Lichtbildwerk iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt.

Plötzlich (nur noch) MFM?

Alles in allem fordert die HvLS Rechtsanwälte für Schneider nunmehr Schadensersatz in Höhe von 450,- EUR. Hinzu kämen noch Aufwendungen für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,90 EUR, so HvLS weiter.
Es fällt auf, dass nun Lizenz-Schaden und Rechtsanwaltskosten zusammen nicht annähernd den Betrag ausmachen, den Ralph Schneider ursprünglich allein als Lizenz-Schaden haben wollte (siehe oben). Warum Ralph Schneider nun statt der 1.395,- EUR nur noch 450,- EUR haben möchte, erklären die HvLS Rechtsanwälte folgendermaßen:

„Nachstehend berechnen wir abweichend vom bisherigen Schriftverkehr den Lizenzschaden, unabhängig von der bestehenden Lizenz – bzw. Vertragspraxis unserer Mandantschaft, nach der MFM – Tabelle.“

Wir fragen uns, warum jemand, der nach eigenen Angaben eine „funktionierende Vertragspraxis“ hat, auf mehr als die Hälfte seines angeblichen Anspruchs verzichtet. Denn bei einer tatsächlich vorhandenen Vertragspraxis ist dieser (soweit nachgewiesen) bei der Lizenz-Schadensberechnung der Vorrang vor MFM u. ä. einzuräumen. Auch muss sich Ralph Schneider dem folgend fragen lassen, ob er tatsächlich von legitimen Lizenz-Nutzern mehr Lizenz-Kosten verlangt, als fiktive Lizenz-Kosten von unlizenzierten Verletzern seiner Urheberrechte.

Unser Ratschlag:

Die Vorgehensweise der HvLS Rechtsanwälte lässt aufhorchen. Wenn Sie auf Abmahnungen von Ralph Schneider nicht reagieren, riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche sehr kostspielig werden kann und rechtliche Nachteile mit sich bringt, welche Sie durch eine wesentlich günstigere rechtliche Beratung verhindern können.

Wir helfen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir deren Berechtigung gerne. Übersenden Sie uns bitte die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer ersten Einschätzung teilen wir Ihnen mit, welches Handeln wir empfehlen. Ebenfalls teilen wir Ihnen die Kosten für unser Tätigwerden mit. Sie können dann entscheiden, ob Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Bis dahin werden keine Kosten ausgelöst.

Rufen Sie gleich an:

Tel. 040/411 67 62 5

Oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder ein Fax an 040/411 67 62 6. Wir melden uns bald möglichst bei Ihnen. Durch die Übersendung kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

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