Abmahnung von World of LED GbR durch Loschelder Leisenberg

Die World of LED GbR lässt durch Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken.

Worum geht es?

Unsere Mandantin vertreibt LED–Leuchten. Diese bezieht sie aus dem Nicht-EU-Ausland. Laut Abmahnung der World of LED GbR habe die World of LED GbR einen Testkauf bei unserer Mandantin vorgenommen und wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, sie habe entgegen ihrer Verpflichtung gegenüber dem Endverbraucher eine Vielzahl von Informationen vorenthalten.

  • So sollen auf der Verpackung der Waren Informationen gem. Artikel 3 i.V.m. Anhang III Ziffer 3.1.2. VO (EG) Nr. 1194/2012 v. 12.12.2012 fehlen.
  • Auch sei das für die Verpackung vorgeschriebene Energieetikett nicht vorhanden.
  • Weiter sollen die LED-Leuchten nicht so gekennzeichnet haben, dass der Hersteller dauerhaft zu identifizieren sei (§ 9 Abs. 1 ElektroG und § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).
  • Außerdem wird von World of LED GbR vorgeworfen, unsere Mandantin sei entgegen § 6 Abs. 1 ElektroG nicht ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert.
  • Schließlich habe unsere Mandantin ihre vertriebenen Beleuchtungskörper nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen, die eine Mindesthöhe von 5 Millimeter aufweise (§§ 7 ProdSG, §§ 3 Abs. 2 Nr. 4, 12 ElektroStoffV).

Diese von Loschelder Leisenberg in der Abmahnung genannten Vorschriften seien dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so dass die Verstöße unlautere Wettbewerbshandlungen darstellten.

Was wird gefordert?

Die World of LED GbR fordert die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und setzt dabei eine recht kurze Frist. Die Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg stellen aber fest, dass auch eine abgewandelte, eigene Unterlassungserklärung abgeben werden könne, sofern diese die Wiederholungsgefahr beseitige. Außerdem könne die Übersendung der Unterlassungserklärung per Telefax oder Email vorab geschickt werden, sofern die Frist gewahrt werde und das Original unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen auf dem Postweg in der Kanzlei eingehe. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung nicht gewährt werde.

Bei der vorformulierten Unterlassungserklärung wird für jeden Verstoß eine feste Vertragsstrafe von 5.100 EUR angesetzt.

Unklar bleibt, welchen Gegenstandswert die Rechtsanwälte für die Abmahnung ansetzen.

Unsere Empfehlung:

Mit welcher Formulierung die Wiederholungsgefahr beseitigt werde, wird in der Abmahnung nicht explizit genannt. Auch werden von Loschelder Leisenberg noch keine Kosten genannt, die im Falle einer berechtigten Abmahnung von dem Abgemahnten zu erstatten wären.

Wir raten dringend davor ab, die der Abmahnung von World of LED GbR beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese gilt im Zweifel ein Leben lang und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen aufgehoben werden.

Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Auch sollte der Abgemahnte Profis überprüfen lassen, ob er überhaupt verpflichtet ist, die vorgeworfenen Anforderungen zu erfüllen. Dies wird in der Regel ohne fachspezifische Beratung durch spezialisierte Fachanwälte kaum geklärt werden können.

Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. Dieser ist u. a. auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Er wird mit Ihnen alle Alternativen besprechen und auch erörtern, ob die kostenintensivere einstweilige Verfügung im Zweifel Vorrang zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben könnte.

Haben Sie auch eine Abmahnung der World of LED durch Loschelder Leisenberg erhalten?

Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Know-How zur Verfügung. Rechtsanwalt Lars Rieck ist u. a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2008. Rechtsanwältin Inge Seher verfügt ebenfalls über die theoretischen Kenntnisse aus einem erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtsschutz. Schicken Sie einfach die gesamte Abmahnung nebst aller Anlagen und ihrer Kontaktdaten an info(at)ipcl-rieck.de oder per Fax an 040/ 411 67 62 – 6. Oder rufen Sie uns an unter 040 / 411 67 62 – 5. In einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen gerne mit, welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden sind.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit.

Teile deine Gedanken

Rieck & Partner Rechtsanwälte hat 4,93 von 5 Sternen 723 Bewertungen auf ProvenExpert.com