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Corona-Tests in Betrieben
Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit anzubieten, mindestens einen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus pro Woche durchzuführen. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche vorgeschrieben. Dies gilt für die Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten.
23. April 2021
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