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Vorsicht mit den Sonderrechten (§ 35 BGB)
Eine wegen besonderer Verdienste um den Verein im Ausnahmefall verliehene „Ehrenpräsidentschaft“ kann ein unentziehbares Sonderrecht im Sinne des § 35 BGB begründen.(Leitsatz des OLG Saarbrücken, 5 W 43/19, Beschluss vom 20.08.2019) §…
17. November 2019
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