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    Corona-Pandemie: Entschädigungsansprüche verlängert

    Die Corona-Krise führt zu großen organisatorischen Problemen in Familien. Kita- und Schulschließungen führen nach wie vor dazu, dass Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren müssen und deswegen ihrer Arbeit nicht oder nicht in vollem Umfang nachgehen können.
    Erwerbstätigen Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nun nicht mehr nur 6 Wochen, sondern bis zu 10 Wochen Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz erhalten. Alleinerziehende Erwerbstätige haben einen Anspruch auf bis zu 20 Wochen.